Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (80 %):
a) Referenzliste (20 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2014) erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Referenzgeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
b) Eingehende Darstellung (40 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2014) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste auf maximal sechs Seiten DIN A4 mit Abbildungen und/oder Plänen sowie Angaben zu: Ausführungszeit, Baukosten, Kostenkennwerten.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: energetische Sanierungen, Grundsanierungen mit hohem (>40 % SBK) Technikanteil an Hallen oder Schulgebäuden mit entsprechender Größe oder Art, zum Beispiel mit mindestens 1 000 m BGF oder Versammlungsstätten,
— Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang mindestens Leistungsphasen 3-8, Umbau im Umfeld des laufenden Betriebs, als Denkmal geschütztes Objekt, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der allgemeinen Eignung sowie der Kosten- und Terminverfolgung in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen.
Maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte;
d) Technische Ausrüstung (5 %)
Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr verfügten.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der prozentualen Anzahl der Computerarbeitsplätze in Bezug auf die Anzahl der technischen Beschäftigten: mehr als achtzigprozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 4 Punkte, hundertprozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 6 Punkte, mehr als 2 CAD/BIM-Arbeitsplätze: 4 Punkte.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
e) Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder als QZ „Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
2) Besondere Bewertungskriterien und Qualifikationen 20 %
Bewertet werden besondere Kenntnisse, zusätzliche Qualifikationen der Mitglieder des Planungsteams (z. B. in der energetischen Sanierung oder als Sachverständige), Publikationen, Forschungen usw., die im weiteren Planungsprozess durch den erweiterten Blickwinkel einen qualitativen Vorteil bieten werden.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Bei Punktgleichheit im 5. Rang erhöht sich die Bewerberzahl entsprechend.