Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 28EU/19 Lieferung von 4 Krankentransportwagen
28EU/19
Produkte/Dienstleistungen: Krankenwagen📦
Kurze Beschreibung: 4 St. Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau.
1️⃣
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 4 Stück Krankentransportwagen inklusive Auf- und Ausbau.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzlastreserve
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instandhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Umsetzung der Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 120
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Ausführungsfrist: Nach Fahrgestelllieferung 120 Tage
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Als vorläufiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Als vorläufiger Nachweis der unter III.1.1 – III.1.3) geforderten Angaben dient das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung, sowie die nachfolgenden Nachweise:
— Darstellung Organisationsstruktur und des Qualitätsmanagement (Zertifikat DIN EN ISO 9001 o. glw.),
— drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Schilderung der Dienstleistungspalette.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-13
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-13
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Angebotsabgabe ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal Deutsche eVergabe – https://portal.deutsche-evergabe.de – zugelassen.”
“Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der...”
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis,
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Beiblatt der Stadt Trier zu 214 (besondere Vertragsbedingungen),
— Mustererklärungen 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
— Darstellung Organisationsstruktur und des Qualitätsmanagement (Zertifikat DIN EN ISO 9001 o. glw.),
— Referenzliste und Angabe der Servicestützpunkte,
— Schilderung der Dienstleistungspalette.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 129-315842 (2019-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 479056.30 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 129-315842
Auftragsvergabe
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Titel: 28EU/19 Lieferung von 4 Krankentransportwagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wietmarscher Ambulanz- und Soderfahrzeug GmbH
Postort: Wietmarschen
Postleitzahl: 49835
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Grafschaft Bentheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 479056.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 177-430534 (2019-09-10)