3-Achs Abfallsammelfahrzeug/Überkopflader (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zul. Gesamtgew. v. 27 t (technisch) einschließl. Wartung- u. Instandhaltung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 27 t (technisch) sowie einer Mindestreichweite (wasserstoffbetrieben) von 160 km zum Zwecke der Leerung von Abfallumladebehältern mit einem Volumen bis zu 5 000 Litern, einschließlich Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“3-Achs Abfallsammelfahrzeug/Überkopflader (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zul. Gesamtgew. v. 27 t (technisch) einschließl....”
Titel
3-Achs Abfallsammelfahrzeug/Überkopflader (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zul. Gesamtgew. v. 27 t (technisch) einschließl. Wartung- u. Instandhaltung
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Produkte/Dienstleistungen: FC01
📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 27 t (technisch) sowie einer Mindestreichweite (wasserstoffbetrieben) von 160 km zum Zwecke der Leerung von Abfallumladebehältern mit einem Volumen bis zu 5 000 Litern, einschließlich Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Laufzeit von 2 Jahren.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Auftrag umfasst die Überführung des 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb nach Herten frei...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Auftrag umfasst die Überführung des 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb nach Herten frei Verwendungsstelle.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines 3-Achs Abfallsammelfahrzeugs/Überkopfladers (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 27 t (technisch) sowie einer Mindestreichweite (wasserstoffbetrieben) von 160 km zum Zwecke der Leerung von Abfallumladebehältern mit einem Volumen bis zu 5 000 Litern, einschließlich Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Der Auftrag wird mit Fördermitteln des Programms Interreg Nordwesteuropa 2014, Projekt HECTOR, finanziert.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Details der Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Formular „Zuschlagskriterien"). Die Mindestanforderungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Details der Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Formular „Zuschlagskriterien"). Die Mindestanforderungen hinsichtlich der qualitativen Zuschlagskriterien sind zwingend einzuhalten. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen wird das Angebot ausgeschlossen. Siehe auch Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. II.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eignungsformulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1);
2) im Fall einer Bietergemeinschaft Angaben der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2);
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe und denen nach § 6 Korruptionsb GNRW (Eigenerklärungsformular Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 3 MiloG (Eigenerklärungsformular 4);
5) ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Eigenerklärungsformular 10);
6) Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Eigenerklärungsformular 11).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zur Produkthaftpflichtversicherung (Eigenerklärungsformular 5);
2) Eigenerklärung über den Umsatz allgemein und den Umsatz im vergabespezifischen Geschäftsbereich wasserstoffhybridbetriebener Abfallfahrzeuge (Eigenerklärungsformular 6).
“Die Produkthaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Versicherungsjahr aufweisen: Für Personen- und Sachschäden 5 000 000 EUR und...”
Die Produkthaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Versicherungsjahr aufweisen: Für Personen- und Sachschäden 5 000 000 EUR und für Vermögensschäden 500 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziff. III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solche bzw. getrennt von jedem Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziff. III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solche bzw. getrennt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und mit dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Eigenerklärungsformular 7);
2) Eigenerklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 8);
3) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der notwendigen technischen Ausstattung (Eigenerklärungsformular 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es ist mindestens ein Referenzauftrag nachzuweisen, der die Lieferung eines wasserstoffbasierten Abfallfahrzeugs umfassen muss. Der Bieter/Das Mitglied der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es ist mindestens ein Referenzauftrag nachzuweisen, der die Lieferung eines wasserstoffbasierten Abfallfahrzeugs umfassen muss. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, die ein Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Nachunternehmen erbracht hat, ist zugelassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): AULINGER Rechtsanwälte
Frankenstraße 348
45133 Essen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Das Öffnungsverfahren erfolgt elektronisch unter Beachtung der Vorgaben des § 55 VgV.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Das Verfahren führt der Auftraggeber auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für...”
1) Das Verfahren führt der Auftraggeber auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für ihn nicht. Er befolgt sie ohne Anerkennung einer gesetzlichen Rechtspflicht;
2) Die für die Angebotserstellung erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/448dec79-f752-450f-9b8a-a38036f83a46 heruntergeladen werden;
3) Die Angebote sind bis zum 13.05.2019, 23:59:59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/448dec79-f752-450f-9b8a-a38036f83a46 einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebots führt zum Ausschluss;
4) Auskunftsersuchen der Interessenten / Bieter sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/448dec79-f752-450f-9b8a-a38036f83a46 an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich;
5) Die Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand sind zwingend einzuhalten. Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand sind insbesondere folgende: 1) Spätestmöglicher Liefertermin ist der 30.11.2020. Alle späteren Liefertermine führen wegen Nichteinhaltung der Mindestbedingung zum Angebotsausschluss;
2) Die minimale Reichweite des Fahrzeugs muss mit einer Wasserstofftankfüllung 160 km betragen. Bei Unterschreitung dieser Mindestanforderung wird das Angebot zwingend ausgeschlossen;
3) Die Gewährleistungs- und Garantiefrist muss mindestens 2 Jahre betragen. Bei Nichteinhaltung dieser Mindestanforderung wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Weitere Mindestbedingungen ergaben sich aus der Leistungsbeschreibung.
6) Wir weisen darauf hin, dass wir für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den/die etwaigen eingebundenen Nachunternehmer und den/die etwaigen eingebundenen Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesminister der Justiz anfordern werden oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands vorlegen lassen werden. Mögliche Eintragungen dürfen einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen;
7) Sollte gegen dieses Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden, steht den Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zu. Aus wichtigen Gründen (z. B. Geheimnisschutz oder Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) kann dieses Recht jedoch eingeschränkt werden. Wir bitten daher alle Bieter, die Teile ihrer Angebote, die aus wichtigen Gründen nicht zur Akteneinsicht freigegeben werden sollen, entsprechend als Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu kennzeichnen und die Gründe hierfür mitzuteilen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Aspekte/Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reichweite
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistungs- und Garantiepflicht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Details der Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Formular „Zuschlagskriterien"). Die Mindestanforderungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Details der Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Formular „Zuschlagskriterien"). Die Mindestanforderungen hinsichtlich der qualitativen Zuschlagskriterien sind zwingend einzuhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 076-180198
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“3-Achs Abfallsammelfahrzeug/Überkopflader (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zul. Gesamtgew. v. 27 t (technisch) einschließl....”
Titel
3-Achs Abfallsammelfahrzeug/Überkopflader (Frontlader) mit Brennstoffzellen-/Elektrohybridantrieb und einem zul. Gesamtgew. v. 27 t (technisch) einschließl. Wartung- u. Instandhaltung
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: E-Trucks Europe B.V.
Postanschrift: Leemskuilen 41
Postort: CL Westerhoven
Postleitzahl: 5563
Land: Niederlande 🇳🇱
Region: Noordoost-Noord-Brabant 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Das Verfahren führt der Auftraggeber auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für...”
1) Das Verfahren führt der Auftraggeber auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für ihn nicht. Er befolgt sie ohne Anerkennung einer gesetzlichen Rechtspflicht;
2) Die für die Angebotserstellung erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) konnten unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/448dec79-f752-450f-9b8a-a38036f83a46 heruntergeladen werden;
3) Die Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand waren zwingend einzuhalten. Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand waren insbesondere folgende:
1) Spätestmöglicher Liefertermin ist der 30.11.2020. Alle späteren Liefertermine führen wegen Nichteinhaltung der Mindestbedingung zum Angebotsausschluss;
2) Die minimale Reichweite des Fahrzeugs muss mit einer Wasserstofftankfüllung 160 km betragen. Bei Unterschreitung dieser Mindestanforderung wird das Angebot zwingend ausgeschlossen;
3) Die Gewährleistungs- und Garantiefrist muss mindestens 2 Jahre betragen. Bei Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Weitere Mindestbedingungen ergaben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der ursprünglichen Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Zuschlag in diesem Verfahren ist bereits erteilt. Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 168 Abs. 2 GWB nicht mehr möglich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 138-339516 (2019-07-16)