Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 30989 Emissionsmessung
30989
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in...”
Kurze Beschreibung
Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben.
1️⃣
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Humboldtstr. 110
29633 Munster
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind gemäß der 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalbrierungen (§15)...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sind gemäß der 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalbrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben. Diese sind vom Bieter gesetzeskonform durchzuführen und zeitgerecht zu erledigen und zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind zeitgerecht einzureichen.
Weiterhin sind Messungen gemäß TA Luft gefordert, die alle 3 Jahre durchzuführen sind. Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zulassung als Messstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
www.resymesa.de (Recherchesystem Messstellen und Sachverständig) für alle in der Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zulassung als Messstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
www.resymesa.de (Recherchesystem Messstellen und Sachverständig) für alle in der Ausschreibung geforderten Leistungen muss der Bieter zugelassen sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohns Eigenerklärung Zuverlässigkeit Eignungsnachweise (Umsatz der letzten 3 Jahre – mind. 3-fache...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohns Eigenerklärung Zuverlässigkeit Eignungsnachweise (Umsatz der letzten 3 Jahre – mind. 3-fache des Auftragswert, Referenzen mind. 3 der letzten 5 Jahre, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Unbedenklichkeitsbescheinigung der wichtigsten Krankenkassen (mind. 2 Stück)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zulassung als Messstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
www.resymesa.de (Recherchesystem Messstellen und Sachverständig) für alle in der Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zulassung als Messstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
www.resymesa.de (Recherchesystem Messstellen und Sachverständig) für alle in der Ausschreibung geforderten Leistungen muss der Bieter zugelassen sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GEKA mbH
Humboldtstr. 110
29663 Munster
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Vergabe
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Im Jahr 2020 stellt die GEKA mbH auf die elektronische Rechnungsstellung um, der sogenannten X-Rechnung. Der Bieter muss nach Bekanntmachung und Information...”
Im Jahr 2020 stellt die GEKA mbH auf die elektronische Rechnungsstellung um, der sogenannten X-Rechnung. Der Bieter muss nach Bekanntmachung und Information Rechnungen elektronisch im X-Format stellen. Dieses wird dem Bieter auch ohne eigene EDV-Schnittstelle zugänglich gemacht, indem die Rechnung über ein Portal Manuel eingetragen werden kann. Genauere Informationen erhalten Sie nach Auftragserteilung und Umstellung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 240-589130 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 234 300 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 240-589130
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 29837
Titel: Emissionsmessungen Ausschreibung 01/2020 — 12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ANECO GmbH & Co.
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: aneco@aneco.de📧
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 234 300 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 040-095282 (2020-02-24)