Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 31EU/19 Unterhalts- und Glasreinigung FW I und FW II
31EU/19
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“— Gebäude 1:
Feuerwache I
St. Barbara Ufer 40
54290 Trier,
— Gebäude 2:
Feuerwache II
Servaisstraße 3
54293 Trier.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Glasreinigung für die Feuerwache I
St. Barbara Ufer 40
54290 Trier und
Feuerwache II
Servaisstraße 3
54293 Trier.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stunden (Produktiver Arbeitseinsatz Unterhaltsreinigung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Implementierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Preis Uhr
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis Glas
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einverständnis 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung, Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung in der Gebäudereinigerinnung.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung, Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung in der Gebäudereinigerinnung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse,
— Versicherungsbestätigung über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse,
— Versicherungsbestätigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— mindestens 3 Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer der in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— mindestens 3 Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer der in den letzten 3 Jahren ausgeführten Reinigungsdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber,
— Eigenerklärung oder Zertifikat nach DIN /EN ISO 9001 oder gleichwertig zum Qualitätssicherungskonzept,
— Darstellung des Implementierungskonzepts,
— Angaben zu den eingesetzten Reinigungsgeräten und der eingesetzten Reinigungschemie,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Angebotsabgabe ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal Deutsche eVergabe – https://portal.deutsche-evergabe.de – zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der...”
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärungen 1 und 3.
(Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)).
— auftragsbezogene Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (StVS) mit Angabe der lohngebundenen Kosten am StVS,
— Flächen- und Leistungskalkulation nach Losen,
— Angabe der Referenzen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse,
— Bescheinigung Betriebshaftpflichtversicherung,
— Vorstellung Qualitätssicherungskonzept,
— Vorstellung Implementierungskonzept,
— Darstellung Reinigungsgeräte,
— Vordruck Stundenverrechnungssätze,
— Angabe der Stunden der Unterhaltsreinigung,
— Nachweis Objektbesichtigung.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 206-502462 (2019-10-23)
Ergänzende Angaben (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gebäude 1:Feuerwache I, St. Barbara Ufer 40, 54290 Trier
Gebäude 2:Feuerwache II, Servaisstraße 3, 54293 Trier”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 206-502462
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 212-520957 (2019-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Gebäude 1: Feuerwache I, St. Barbara Ufer 40, 54290 Trier;
— Gebäude 2: Feuerwache II, Servaisstraße 3, 54293 Trier.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Glasreinigung für die Feuerwache I, St. Barbara Ufer 40, 54290 Trier und Feuerwache II, Servaisstraße 3, 54293 Trier.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis UHR
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 206-502462
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 31EU/19 Unterhalts- und Glasreinigung FW I und FW II
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Ausschluss Angebot
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. Bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 162-393962 (2020-08-17)