Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Begleitung, Überwachung und Dokumentation der Sanierung der Altablagerung Sonderschadstoffdeponie „Große Hölle“ Zichow [Erstellung eines Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG (Phase II der Sanierung) inkl. Begleitung des Genehmigungsverfahrens; Erstellung der Ausführungsplanung für die II. Phase der Sanierung; Erstellung der Unterlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Sanierungsleistungen; Mitwirkung innerhalb des EU-weiten Vergabeverfahrens; Angebotsauswertung, Erarbeitung eines Vergabevorschlages; Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung; Optional: Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 3602-2019
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Begleitung, Überwachung und Dokumentation der Sanierung der Altablagerung Sonderschadstoffdeponie „Große Hölle“ Zichow [Erstellung eines Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG (Phase II der Sanierung) inkl. Begleitung des Genehmigungsverfahrens; Erstellung der Ausführungsplanung für die II. Phase der Sanierung; Erstellung der Unterlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Sanierungsleistungen; Mitwirkung innerhalb des EU-weiten Vergabeverfahrens; Angebotsauswertung, Erarbeitung eines Vergabevorschlages; Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung; Optional: Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Begleitung, Überwachung und Dokumentation der Sanierung der Altablagerung Sonderschadstoffdeponie „Große Hölle“ Zichow [Erstellung eines Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG (Phase II der Sanierung) inkl. Begleitung des Genehmigungsverfahrens; Erstellung der Ausführungsplanung für die II. Phase der Sanierung; Erstellung der Unterlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Sanierungsleistungen; Mitwirkung innerhalb des EU-weiten Vergabeverfahrens; Angebotsauswertung, Erarbeitung eines Vergabevorschlages; Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung; Optional: Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Datum des Beginns: 2019-07-25 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-122205
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQY7UV
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Begleitung, Überwachung und Dokumentation der Sanierung der Altablagerung Sonderschadstoffdeponie „Große Hölle“ Zichow (Phase II)
[Erstellung eines Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG (Phase II der Sanierung) inkl. Begleitung des Genehmigungsverfahrens;
Erstellung der Ausführungsplanung für die II. Phase der Sanierung; Erstellung der Unterlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Sanierungsleistungen; Mitwirkung innerhalb des EU-weiten Vergabeverfahrens, Angebotsauswertung, Erarbeitung eines Vergabevorschlages; Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung, Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Erstellung der Ausführungsplanung für die II. Phase der Sanierung; Erstellung der Unterlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Sanierungsleistungen; Mitwirkung innerhalb des EU-weiten Vergabeverfahrens, Angebotsauswertung, Erarbeitung eines Vergabevorschlages; Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung, Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Optional: Begleitung und Überwachung der Sanierungsdurchführung, sofern erforderlich Anpassung/Fortschreibung des Sanierungsplans bzw. der Ausführungsplanung, Erarbeitung der Sanierungsabschlussdokumentation].
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH Schöneberger Ufer 89 - 91 10785 Berlin, Deponiegelände Zichow 16306 Zichow - an der B 166 zwischen den Ortschaften Passow und Z...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der Formalien und das Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bzw. das Vorhandensein zwingender Ausschlussgründe. Anschließend findet die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Voraussetzungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung statt. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der Formalien und das Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bzw. das Vorhandensein zwingender Ausschlussgründe. Anschließend findet die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Voraussetzungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung statt. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Auswahlkriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung),
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen aus Projekten vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB…
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB…
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 053-122205 (2019-03-12)