Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Referenzen über vergleichbare Vorhaben aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit Kontaktdaten zu den Referenzgebern:
— 3D-seismische Messungen zu Geothermie-Projekten in Deutschland: mind. 2 Referenzen,
— 3D-seismische Messungen mit kabelloser Messtechnik: mind. 1 Referenz,
— Messungen mit Slip-Sweep-Technik: mind. 1 Referenz,
— VSP-Messungen in Tiefbohrungen: mind. 1 Referenz.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
— Kabellose Messapparatur,
— Vibratorfahrzeuge müssen mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl betrieben werden (wg. Wasserschutzgebiet).
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
— Der Auftragnehmer hat ein dokumentiertes, im Betrieb implementiertes und kontinuierlichen Verbesserungsprozessen unterworfenes Management-System zu HSE (SGU – Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz) entsprechend SCC** und EN ISO 14001 oder äquivalenten, international anerkannten Systemen nachzuweisen,
— Die (Nach-)Unternehmen, die die Untersuchungen auf Kampfmittelaltlasten durchführen und eine Kampfmittelfreiheit bestätigen, müssen einen Erlaubnisschein nach §7 SprengG und einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG für die fachtechnische Aufsichtsperson nachweisen.
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.