Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Konstruktive Bauten:
Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 02/2017)“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
VT Prüfung
Die VT-Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 17637.
MT- Prüfung
Die MT-Prüfung ist gem. DIN EN ISO 17638 durchzuführen.
UT Prüfung
Die UT-Prüfung ist gem. DIN EN ISO 17640 durchzuführen.
Phased Array"-Verfahren ist gem. DIN EN ISO 13588 und DIN EN 16018 durchzuführen.
1 siehe Baubeschreibung 3.2.3 Qualifkationsnachweis
1 Das einzusetzende Scheißpersonal muss folgende Qualifikation vorweisen
DIN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PE ss nb
DIN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PF ss nb
IN EN ISO 9606-1:2013 111 BW W01 B t10 PD
1 Der Bieter hat Erfahrungen mit schweißtechnischen Instandsetzungen von Stahlbrücken aus Baustahl St. 52 aus den Baujahren 1966-1971 nachzuweisen.
1 Der Bieter muss Erfahrungen für Schweißarbeiten unter Verkehr nachweisen
Das einzusetzende Prüfpersonal muss folgende Qualifizierung vorweisen können:
Für die VT-Prüfung: DIN EN ISO 9712, Stufe 2
Für die MT-Prüfung: DIN EN ISO 9712, Stufe 2
Für die UT-Prüfung: DIN EN ISO 9712, Stufe 2
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Auftragspezifischen Nachweise:
— Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 01/2018)“.
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.