Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der Anforderungen zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4718E03290 — Beteiligungskonzepte zu den VO zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen
Z 6 - BfE62214/4718E03290”
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der...”
Kurze Beschreibung
Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der Anforderungen zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin — DE300.
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach dem Standortauswahlgesetz sind 2 Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach dem Standortauswahlgesetz sind 2 Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die wesentliche Grundlagen für die Auswahl eines Endlagerstandortes sowie für die Genehmigung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen. Beide Verordnungen sind bis zur ersten Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Diese Untersuchungen werden nach aktuellen Angaben der BGE nicht vor dem Jahr 2020 beginnen.
Ziel des Vorhabens ist es ein Konzept zu entwickeln, um zeitgleich die Öffentlichkeit sowie die notwendigen Verbände bei der Erarbeitung dieser Verordnungen zu beteiligen. Die Beteiligung soll auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhangs zeitgleich für beide Verordnungen jeweils auf Basis eines unter enger Einbeziehung des BfE und der Länder erarbeiteten Entwurfes erfolgen und ein breites Teilnehmerspektrum ansprechen. In dem Vorhaben sollen Methoden entwickelt und implementiert werden, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zusammen mit Stakeholdern (Expertinnen und Experten aus Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Wirtschaft, etc.) die Entwürfe zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Methoden sind die Forschungsergebnisse vorangegangener REFOPLAN-Vorhaben (z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben) zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und durchzuführen, das den klassischen Personen- und Teilnehmerkreis einer Verbändebeteiligung so erweitert, dass verstärkt interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der öffentlichkeitswirksame Teil des Vorhabens wird voraussichtlich im Zeitraum Juni bis August 2019 liegen. Anschließend an die Veranstaltung soll eine Evaluierung und Auswertung dieser neuen parallelen Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden stattfinden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erfahrung: Nachweis über die Durchführung von mindesten zwei vergleichbaren Veranstaltungen wie in AP 3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Notwendiges...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfahrung: Nachweis über die Durchführung von mindesten zwei vergleichbaren Veranstaltungen wie in AP 3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Notwendiges naturwissenschaftliches Hintergrundwissen: Mindesten 2 Beteiligte mit Master-Abschluss in Geologie, Physik, Chemie, oder vergleichbar.
Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-02
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zwei Vertreter der Auftraggeberin.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 046-105644 (2019-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4718E03290 – Beteiligungskonzepte zu den VO zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen
Z 6 - BfE62214/4718E03290”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 267 224 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin – DE300
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach dem Standortauswahlgesetz sind zwei Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach dem Standortauswahlgesetz sind zwei Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die wesentliche Grundlagen für die Auswahl eines Endlagerstandortes sowie für die Genehmigung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen. Beide Verordnungen sind bis zur ersten Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Diese Untersuchungen werden nach aktuellen Angaben der BGE nicht vor dem Jahr 2020 beginnen.
Ziel des Vorhabens ist es ein Konzept zu entwickeln, um zeitgleich die Öffentlichkeit sowie die notwendigen Verbände bei der Erarbeitung dieser Verordnungen zu beteiligen. Die Beteiligung soll auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhangs zeitgleich für beide Verordnungen jeweils auf Basis eines unter enger Einbeziehung des BfE und der Länder erarbeiteten Entwurfes erfolgen und ein breites Teilnehmerspektrum ansprechen. In dem Vorhaben sollen Methoden entwickelt und implementiert werden, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zusammen mit Stakeholdern (Expertinnen und Experten aus Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Wirtschaft, etc.) die Entwürfe zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Methoden sind die Forschungsergebnisse vorangegangener Refoplan-Vorhaben (z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben) zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und durchzuführen, das den klassischen Personen- und Teilnehmerkreis einer Verbändebeteiligung so erweitert, dass verstärkt interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der öffentlichkeitswirksame Teil des Vorhabens wird voraussichtlich im Zeitraum Juni bis August 2019 liegen. Anschließend an die Veranstaltung soll eine Evaluierung und Auswertung dieser neuen parallelen Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden stattfinden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit – Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der inhaltlichen Vorgaben von AP 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 19
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der inhaltlichen Vorgaben von AP 3
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Preis (Gewichtung): 25
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 046-105644
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z 6 - BfE62214/4718E03290
Titel:
“4718E03290 – Beteiligungskonzepte zu den VO zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zebralog GmbH & Co KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 267 224 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 104-253020 (2019-05-27)