Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4718F11001 - Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)
Z 6 - BfE62220/4718F11001”
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe).”
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren übertragen (§ 4 StandAG). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).
Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG wiederholt sicherheitsgerichtete Abwägungen der Ergebnisse der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG durchzuführen sind. Ebenfalls sieht das StandAG für die Verfahrensschritte nach §§ 14, 16 und 18 StandAG die wiederholte Durchführung sicherheitsgerichteter Vergleiche und vergleichender Bewertungen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) vor. Das StandAG macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Vergleiche und Bewertungen methodisch durchzuführen sind, wie mit Ungewissheiten aufgrund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten, -qualitäten und –vergleichbarkeiten umzugehen ist, wie unterschiedliche Daten gegebenenfalls zu wichten sind und wie wirtsgesteinsspezifische und wirtsgesteinsunabhängige Daten zu betrachten sind.
Für die Aufgabe des BfE, die seitens BGE bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge gewählte Herangehensweise sowie deren Ergebnisse zu prüfen und nachvollziehbar zu bewerten, ist es von besonderer Bedeutung methodisch bedingte Unterschiede und deren Auswirkungen einschätzen und bewerten zu können.
Ziel des Vorhabens ist es deshalb, den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) in Bezug auf generelle sicherheitsgerichtete Bewertungs- und Vergleichsmethoden zu recherchieren und zu erläutern sowie deren Relevanz unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen des Standortauswahlverfahrens herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen das BfE in die Lage versetzen, methodische Ansätze bei Erfordernis weiter bzw. neu zu entwickeln und an seine spezifischen Herausforderungen anzupassen sowie zu entscheiden, wie es mit methodisch bedingten unterschiedlichen Ergebnissen umgeht und diese bewertet.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Qualifikation und Erfahrung in Fragestellungen mit Bezug auf geowissenschaftliche Anforderungen und Kriterien für einen Endlagerstandort. Nachzuweisen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualifikation und Erfahrung in Fragestellungen mit Bezug auf geowissenschaftliche Anforderungen und Kriterien für einen Endlagerstandort. Nachzuweisen durch praktische Erfahrung in entsprechenden Projekten oder Vorhaben,
— Kenntnisse zum Standortauswahlgesetz (StandAG),
— Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium (Diplom/ Master oder gleichwertige Ausbildung) in einer Geowissenschaft oder einem anderen Fach mit entsprechender Vertiefungsrichtung (anderenfalls sind entsprechende Kenntnisse durch berufliche Erfahrung nachzuweisen).
Die Eignung ist durch Referenzen, ggf. Publikationslisten nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-25
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Vertreter der Auftraggeberin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 059-136821 (2019-03-21)
Ergänzende Angaben (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4718F11001 – Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)
Z 6 - BfE62220/4718F11001”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 059-136821
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für...”
Text
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren übertragen (§ 4 StandAG). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).
Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG wiederholt sicherheitsgerichtete Abwägungen der Ergebnisse der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG durchzuführen sind. Ebenfalls sieht das StandAG für die Verfahrensschritte nach §§ 14, 16 und 18 StandAG die wiederholte Durchführung sicherheitsgerichteter Vergleiche und vergleichender Bewertungen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) vor. Das StandAG macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Vergleiche und Bewertungen methodisch durchzuführen sind, wie mit Ungewissheiten aufgrund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten, -qualitäten und -vergleichbarkeiten umzugehen ist, wie unterschiedliche Daten gegebenenfalls zu wichten sind und wie wirtsgesteinsspezifische und wirtsgesteinsunabhängige Daten zu betrachten sind.
Für die Aufgabe des BfE, die seitens BGE bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge gewählte Herangehensweise sowie deren Ergebnisse zu prüfen und nachvollziehbar zu bewerten, ist es von besonderer Bedeutung methodisch bedingte Unterschiede und deren Auswirkungen einschätzen und bewerten zu können.
Ziel des Vorhabens ist es deshalb, den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) in Bezug auf generelle sicherheitsgerichtete Bewertungs- und Vergleichsmethoden zu recherchieren und zu erläutern sowie deren Relevanz unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen des Standortauswahlverfahrens herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen das BfE in die Lage versetzen, methodische Ansätze bei Erfordernis weiter bzw. neu zu entwickeln und an seine spezifischen Herausforderungen anzupassen sowie zu entscheiden, wie es mit methodisch bedingten unterschiedlichen Ergebnissen umgeht und diese bewertet.
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Text:
“Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische...”
Text
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle übertragen (§ 4 Standortauswahlgesetz (StandAG)). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).
Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen sowie planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nach §§ 22-25 StandAG wiederholt zu bewerten sind.
Das ausgeschriebene Vorhaben recherchiert und dokumentiert die Ausgangsbasis (Quellen) und Begründungen der bei der Anwendung der Kriterien und Anforderungen nach §§ 22 bis 25 StandAG anzusetzenden Bewertungsgrößen und Indikatoren.
Ziel des Vorhabens ist es, Bewertungsspielräume zu identifizieren, die das BfE bei der Begründung seiner Prüfungen und Bewertungen unterstützen können. Der zu veröffentlichende Abschlussbericht soll der Öffentlichkeit darüber hinaus die Entscheidungsgrundlagen und fachliche Hintergründe bekannt machen.
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Quelle: OJS 2019/S 066-155436 (2019-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168 120 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle übertragen (§ 4 Standortauswahlgesetz (StandAG)). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).
Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen sowie planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nach §§ 22-25 StandAG wiederholt zu bewerten sind.
Das ausgeschriebene Vorhaben recherchiert und dokumentiert die Ausgangsbasis (Quellen) und Begründungen der bei der Anwendung der Kriterien und Anforderungen nach §§ 22 bis 25 StandAG anzusetzenden Bewertungsgrößen und Indikatoren.
Ziel des Vorhabens ist es, Bewertungsspielräume zu identifizieren, die das BfE bei der Begründung seiner Prüfungen und Bewertungen unterstützen können. Der zu veröffentlichende Abschlussbericht soll der Öffentlichkeit darüber hinaus die Entscheidungsgrundlagen und fachliche Hintergründe bekannt machen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität – Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 38
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit – Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Preis (Gewichtung): 25
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 059-136821
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z 6 - BfE62220/4718F11001
Titel:
“4718F11001 – Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Freiberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mittelsachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200062.80 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 169-413679 (2019-08-29)