4718F90001 – Sicherheitskultur unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der atomrechtlichen Regulierungsbehörde

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Sicherheitskultur unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der atomrechtlichen Regulierungsbehörde.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-28 Auftragsbekanntmachung
2020-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Referenznummer: Z 6 - BfE62220/4718F90001
Kurze Beschreibung:
Sicherheitskultur unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der atomrechtlichen Regulierungsbehörde.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfe.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de 📧
Telefon: +49 30187-676761521 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248949 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248949 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 065-152009
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
2 Vertreter der Auftraggeberin

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Aufarbeitung des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi im Jahr 2011 durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) wurde deutlich, dass die Handlungen und Werte sowie die Sicherheitskultur der zuständigen regulatorischen Behörden einen relevanten Einfluss auf die Sicherheitskultur der Betreiberorganisation und damit auf das Sicherheitsniveau des Anlagenbetriebes haben können.
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Als Konsequenz dieser Erkenntnis rückten atomrechtliche Aufsichtsbehörden, deren Managementsysteme und deren Bemühungen zur Erreichung einer angemessen hohen Sicherheitskultur in den Fokus der Diskussion.
Die für die Sicherheitskultur auf nationaler und internationaler Ebene vorliegenden einschlägigen Dokumente richten sich schwerpunktmäßig an den Betreiber kerntechnischer Anlagen. Gleichzeitig wird durch die IAEO eine sinnvolle Übertragung des Konzepts und der Anforderungen von regulatorisch tätigen Behörden erwartet.
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Was eine sinnvolle Übertragung bestehender Erkenntnisse zur Sicherheitskultur für Betreiber auf die regulatorisch tätige Behörde und deren Verwaltungshandeln bedeutet, ist bisher kaum bzw. nicht untersucht worden.
An dieser Stelle soll das Vorhaben ansetzen und das Themenfeld Sicherheitskultur unter Berücksichtigung der Aufgaben einer atomrechtlichen Regulierungsbehörde betrachtet werden.
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen genutzt werden, um ein besseres Verständnis für die Handlungen der Regulierungsbehörde sowie zur Ausgestaltung des behördeneigenen Managementsystems zum Hinwirken auf eine hohe Sicherheitskultur im Anlagenbetrieb zu erreichen.
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Dauer: 24 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen, muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen.
Erfahrungen und fundierte Kenntnisse in Bereichen der öffentlichen Verwaltung, Sicherheitskultur, Sicherheitsmanagements und Managementsystemen auf nationaler als auch internationaler Ebene sind beispielsweise durch Teilnahme-, Fortbildungs-, Ausbildungsbescheinigungen, Veröffentlichungen oder Nachweise der Teilnahmen, Mitwirkung oder Durchführung an Lehrveranstaltungen oder o. Ä. vorzulegen. Für jeden Kenntnisbereich ist mindestens ein Nachweis einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: 2 Vertreter der Auftraggeberin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248949 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Mehr anzeigen
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 065-152009 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-164616
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 065-152009
ABl. S-Ausgabe: 69

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität – Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit – Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Preis (Gewichtung): 25

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 069-164616 (2020-04-03)