4719F90101 - Bürgerdialog Kernenergie (1974-1983) – Staatliches Handeln in der Auseinandersetzung um die nukleare Entsorgung und seine Bedeutung für das heutige Standortauswahlverfahren

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Bürgerdialog Kernenergie (1974-1983) – Staatliches Handeln in der Auseinandersetzung um die nukleare Entsorgung und seine Bedeutung für das heutige Standortauswahlverfahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-11 Auftragsbekanntmachung
2020-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Meinungsumfragen
Referenznummer: Z 6 - BfE62220/4719F90101
Kurze Beschreibung:
Bürgerdialog Kernenergie (1974-1983) – Staatliches Handeln in der Auseinandersetzung um die nukleare Entsorgung und seine Bedeutung für das heutige Standortauswahlverfahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meinungsumfragen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfe.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de 📧
Telefon: +49 30187-676761521 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299502 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299502 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-589298
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
2 Vertreter der Auftraggeberin

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 4 (2) des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein End-lager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) vom 5. Mai 2017 ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren. Es schafft die Grundlagen und Randbedingungen dafür, wie Bürgerinnen und Bürger in die Standortsuche einbezogen werden können, um eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Hierzu tragen das Wissen um die historische Dimension der Standortsuche und der wissenschaftlich fundierte, generationenübergreifende Diskurs über verbliebene Streitfragen bei.
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Ein bisher nur sehr wenig erforschter Faktor in den Auseinandersetzungen um die Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland ist der „Bürgerdialog Kernenergie“, der 1975 vom damaligen Bundesforschungsminister Matthöfer als Reaktion der Bundesregierung auf den wachsenden Widerstand in der Bevölkerung gestartet wurde. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen seine Entstehung, seine Durchführung und seine Wirkungen dargestellt und analysiert werden. Im Fokus des Vorhabens stehen Fragen der Entsorgung (Wiederaufarbeitung, Zwischenlagerung, Endlagerung). Im Kern sind eine Analyse der Wechselwirkungen zwischen den staatlichen Akteurinnen und Akteuren und der organisierten Zivilgesellschaft, ihrer Motive und gegenseitigen Wahrnehmung sowie die Übertragung auf das heutige Standortauswahlverfahren zu leisten. Ziel ist es, sich die Stärken, Schwächen und Grenzen der damaligen Aktivitäten vor Augen zu führen und hieraus für die Gegenwart zu lernen.
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Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299502&criteriaId=1150
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Forschungsvorhaben einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung angewandt wurden.
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Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
– Projektname/-bezeichnung und Standort,
– Bearbeitungszeitraum,
– Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in),
– Anzahl der eingesetzten Personen,
– Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte,
– ggf. Auftraggeber/in,
– ggf. Auftragsvolumen.
Personelle Leistungsfähigkeit
Der Einsatz von Stammpersonal wie auch studentische Hilfskräfte oder Doktoranden ist erlaubt und gewünscht. Die am Vorhaben Beteiligten sind mit Kurz-Lebenslauf und wissenschaftlichen Referenzen zu benennen. Der/die Bieter/in kann für die Projektleitung und die Bearbeiter/innen folgende Mindestqualifikationen nachweisen:
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1) Folgende Mindestqualifikation ist für die Projektleitung nachzuweisen:
a) Hochschulabschluss (min. Master oder gleichwertig) in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin;
b) Erfahrungen mit der Konzeptionierung und Umsetzung von vergleichbaren Forschungsvorhaben, nachzuweisen anhand des Lebenslaufs;
c) Veröffentlichungen (Erstautorenschaft oder Co-Autorenschaft) auf dem Gebiet der quantitativen Sozialforschung innerhalb der vergangenen 5 Jahre.
2) Folgende Mindestqualifikation ist für die Bearbeiter/innen nachzuweisen (gilt nicht für möglicherweise einzusetzende InterviewerInnen):
a) Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer sozialwissenschaftlichen Disziplin.
Dem Angebot sind die geforderten schriftlichen Nachweise bzw. Eigenerklärungen beizufügen. Wird ein benanntes Kriterium nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bieterin aus dem Vergabeverfahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: 2 Vertreter der Auftraggeberin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299502 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 240-589298 (2019-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-157697
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 240-589298
ABl. S-Ausgabe: 66

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 4 (2) des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) vom 5. Mai 2017 ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren. Es schafft die Grundlagen und Randbedingungen dafür, wie Bürgerinnen und Bürger in die Standortsuche einbezogen werden können, um eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Hierzu tragen das Wissen um die historische Dimension der Standortsuche und der wissenschaftlich fundierte, generationenübergreifende Diskurs über verbliebene Streitfragen bei.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität — Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Preis (Gewichtung): 33

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
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Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 066-157697 (2020-03-31)