Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F90202 – Langzeitbeständigkeit von Papier (Labest Papier)
Z 6 - BfE62220/4719F90202”
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung: Langzeitbeständigkeit von Papier (Labest Papier).
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 38 StandAG ist es Aufgabe des BfE, Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 38 StandAG ist es Aufgabe des BfE, Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können, dauerhaft zu speichern. Für diese sowohl bereits vorhandenen als auch künftig zu erzeugenden Speicherdaten ist eine dauerhafte Unversehrtheit zu gewährleisten. Papier stellt erwiesenermaßen ein geeignetes Medium zur Überlieferung von Informationen über lange Zeiträume dar. Nach erfolgreicher Durchführung des Forschungsvorhabens soll das BfE in der Lage sein zu entscheiden, wie bereits vorhandenes Papier einschließlich der darauf vorgenommenen Kennzeichnungen solange wie sicherheitstechnisch nötig erhalten werden kann und wie das nach derzeitigem Kenntnisstand optimale System „Papier – Schreib-/Druckstoff“ zur Gewährleistung der dauerhaften Unversehrtheit beschaffen sein muss. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens dem BfE ermöglichen, konkrete Anforderungen für die Inhaber/Erzeuger derzeitiger und zukünftiger Speicherdaten abzuleiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Resultat der im Rahmen dieses Vorhabens zu erbringenden Arbeiten soll das BfE in der Lage sein zu entscheiden, wie bereits vorhandenes Papier...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Resultat der im Rahmen dieses Vorhabens zu erbringenden Arbeiten soll das BfE in der Lage sein zu entscheiden, wie bereits vorhandenes Papier einschließlich der darauf vorgenommenen Kennzeichnungen solange wie sicherheitstechnisch nötig erhalten werden kann und wie das nach derzeitigem Kenntnisstand optimale System „Papier – Schreib-/Druckstoff“ zur Gewährleistung der dauerhaften Unversehrtheit beschaffen sein muss. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens dem BfE ermöglichen, konkrete Anforderungen für die Inhaber/Erzeuger derzeitiger und zukünftiger Speicherdaten abzuleiten.
Um oben genannte Arbeiten qualitätsgerecht ausführen zu können, sind folgende Anforderungen durch die Mitarbeiter des AN zu erfüllen:
—— Fachliche Qualifikation:
— Hochschulabschluss in Papiertechnik oder
— Hochschulabschluss in Papierrestaurierung oder
— Hochschulabschluss in Restauration mit Schwerpunkt „Papier“ oder
— Hochschulabschluss in Konservierung mit Schwerpunkt „Papier“ oder
— vergleichbar mit entsprechenden Sachkenntnissen.
—— Berufserfahrung:
— Projektleiter: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer der oben genannten Tätigkeitsfeldern und Projektsteuerung,
— Sachbearbeiter: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer der oben genannten Tätigkeitsfeldern.
—— Fachkompetenz:
— mindestens 3, maximal 10 Referenzen über thematisch vergleichbare abgeschlossene Projekte und das dazu eingesetzte Personal.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Vertreter der Auftraggeberin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 176-428669 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F90202 - Langzeitbeständigkeit von Papier (Labest Papier)
Z 6 - BfE62220/4719F90202” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität - Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit - Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 176-428669
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z 6 - BfE62220/4719F90202
Titel: 4719F90202 – Langzeitbeständigkeit von Papier (Labest Papier)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt –Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt –Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. hilft die Vergabestelle der rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 211-517931 (2019-10-30)