5050 Außenanlagen

Landratsamt Esslingen

2701-80 – RÄS BA 8 – Außenanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-28 Auftragsbekanntmachung
2020-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Kurze Beschreibung: 2701-80 – RÄS BA 8 – Außenanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: pfeifer.andrea@lra-es.de 📧
Telefon: +49 711 / 39024-2254 📞
Fax: +49 711 / 39025-2254 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63797134 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E63797134 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Datum des Beginns: 2021-03-29 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-509219
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wiederherstellung Freiflächen Kindergarten SB/GB – Abbruch vorh. Einbauten und Bordsteine:
— Abbruch vorh. Beläge 850 m
— Pflasterflächen neu 960 m
— Pflanzflächen mit F-Pflege 350 m
— Rasenflächen mit F-Pflege 450 m
— Spielgeräte und Ausstattung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen-Berkheim

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hochbauamt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63797134 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baum Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Hebbelstraße 2
Postort: Korntal- Münchingen
Postleitzahl: 70825
Telefon: +49 7150 / 94859-20 📞
E-Mail: v.staiger@baum-pm.de 📧
Fax: +49 7150 / 94859-27 📠
Land: Ludwigsburg 🏙️
Internetadresse: www.landkreis-esslingen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 209-509219 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 209303.89 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 042-098342
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 209-509219
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wiederherstellung Freiflächen Kindergarten SB/GB – Abbruch vorh. Einbauten und Bordsteine

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-26 📅
Name: Benignus GmbH
Postort: Backnang
Land: Deutschland 🇩🇪
Rems-Murr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 209303.89 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 042-098342 (2020-02-26)