Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ mit der Durchführung Projektes „Nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung in katastrophengefährdeten Gebieten in Burundi“ beauftragt.
Die Ernährungslage in Burundi und die menschen- und klimainduzierten Umweltprobleme verschärfen die Verknappung der Ressourcen und die Konfliktlage. Hier setzt das Vorhaben an, indem es nachhaltiges, geschlechtergerechtes Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung fördert.
Das Vorhaben ist eine Folgemaßnahme des Projektes Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf Verfügbarkeit von Wasser- und Bodenressourcen (ACCES).
Aus ACCES geht eine Reihe von wirkungsvollen Ansätzen zum nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagement, auch im Krisenkontext, hervor. Diese gilt es zukünftig breitenwirksamer umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81240859-nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement (ACCES+) Burundi
81240859
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ mit der Durchführung Projektes „Nachhaltiges Wasser- und...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ mit der Durchführung Projektes „Nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung in katastrophengefährdeten Gebieten in Burundi“ beauftragt.
Die Ernährungslage in Burundi und die menschen- und klimainduzierten Umweltprobleme verschärfen die Verknappung der Ressourcen und die Konfliktlage. Hier setzt das Vorhaben an, indem es nachhaltiges, geschlechtergerechtes Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung fördert.
Das Vorhaben ist eine Folgemaßnahme des Projektes Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf Verfügbarkeit von Wasser- und Bodenressourcen (ACCES).
Aus ACCES geht eine Reihe von wirkungsvollen Ansätzen zum nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagement, auch im Krisenkontext, hervor. Diese gilt es zukünftig breitenwirksamer umzusetzen.
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Burundi
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Modulziel der Maßnahme lautet: Ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung, Katastrophenprävention und Erhöhung der Klima...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Modulziel der Maßnahme lautet: Ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung, Katastrophenprävention und Erhöhung der Klima Resilienz wird von der ländlichen Bevölkerung angewendet.
Besonders über Ergebnis 3 wird die Hoch-Skalierung der Ergebnisse der Umsetzung boden- und wasserkonservierender Maßnahmen (Ergebnis 1) und des Ansatzes zur Risikoprävention und zum Katastrophenmanagement in Kommunen (Ergebnis 2) verfolgt.
Ergebnis 3 zur Stärkung staatlicher und nicht staatlicher Akteure für eine bedarfsgerechte Förderung eines nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements durch die ländliche Bevölkerung hat dazu folgende strategische Maßnahmen definiert:
— Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und Erzeugerorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung einer Lobbying-Strategie zur Verteidigung der Interessen der landwirtschaftlichen Produzent*innen,
— Begleitung von Nichtregierungsorganisationen und Erzeugerorganisationen bei der Organisation von Konferenzen und anderen Austauschformaten über Maßnahmen des nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements unter Beteiligung von verschiedenen Akteuren, einschließlich staatlicher Akteure,
— Stärkung der zuständigen technischen Dienste zur Erstellung von pädagogischen Materialien zur Verbreitung von Maßnahmen des nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements,
— Unterstützung der Organisation von Austauschformaten und -besuchen zwischen Erzeugerorganisationen, um zum Erhalt der Produktionsgrundlagen und der Ernährungssicherheit ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement durch die ländliche Bevölkerung zu fördern.
Der Auftragnehmer ist für die Durchführung eines wesentlichen Teils des Ergebnisses 3 und die Erreichung der entsprechenden Indikatoren auf Modulziel- und Ergebnisebene verantwortlich. Dafür stellt der AN u. A. Personal, Trainingsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2) Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften;
4) Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.” Bedingungen für die Teilnahme
“1) durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 700 000 EUR;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 5 Personen.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet: Umwelt, Ernährungssicherung, Anpassung an den Klimawandel und mindestens 1 Ref.-Projekt in der Region...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet: Umwelt, Ernährungssicherung, Anpassung an den Klimawandel und mindestens 1 Ref.-Projekt in der Region francophones Afrika in den letzten 3 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-17
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YY3A.” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 091-219607 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 619679📞
Fax: +49 61967980 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 499 855 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Modulziel der Maßnahme lautet: Ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung, Katastrophenprävention und Erhöhung der Klima...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Modulziel der Maßnahme lautet: Ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement zur Ernährungssicherung, Katastrophenprävention und Erhöhung der Klima Resilienz wird von der ländlichen Bevölkerung angewendet.
Besonders über Ergebnis 3 wird die Hoch-Skalierung der Ergebnisse der Umsetzung boden- und wasserkonservierender Maßnahmen (Ergebnis 1) und des Ansatzes zur Risikoprävention und zum Katastrophenmanagement in Kommunen (Ergebnis 2) verfolgt.
Ergebnis 3 zur Stärkung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure für eine bedarfsgerechte Förderung eines nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements durch die ländliche Bevölkerung hat dazu folgende strategische Maßnahmen definiert:
— Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und Erzeugerorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung einer Lobbying-Strategie zur Verteidigung der Interessen der landwirtschaftlichen Produzent*innen
— Begleitung von Nichtregierungsorganisationen und Erzeugerorganisationen bei der Organisation von Konferenzen und anderen Austauschformaten über Maßnahmen des nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements unter Beteiligung von verschiedenen Akteuren, einschließlich staatlicher Akteure
— Stärkung der zuständigen technischen Dienste zur Erstellung von pädagogischen Materialien zur Verbreitung von Maßnahmen des nachhaltigen Wasser- und Bodenmanagements
— Unterstützung der Organisation von Austauschformaten und -besuchen zwischen Erzeugerorganisationen, um zum Erhalt der Produktionsgrundlagen und der Ernährungssicherheit ein nachhaltiges Wasser- und Bodenmanagement durch die ländliche Bevölkerung zu fördern.
Der Auftragnehmer ist für die Durchführung eines wesentlichen Teils des Ergebnisses 3 und die Erreichung der entsprechenden Indikatoren auf Modulziel- und Ergebnisebene verantwortlich. Dafür stellt der AN u.A. Personal, Trainingsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 091-219607
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe ECO Consult Sepp & Busacker Partnerschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ECO Consult Sepp & Busacker Partnerschaft
Postanschrift: Hersfelder Str. 17
Postort: Oberaula
Postleitzahl: 36280
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwalm-Eder-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499 855 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YD77
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 180-439098 (2019-09-16)