A 49 AS Fritzlar – Ohmtal-Dreieck, Planprüfung IngBauwerke

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Bundesautobahn A 49 AS Fritzlar - Ohmtal-Dreieck, Planprüfung von 48 Brückenbauwerken sowie weiteren Ingenieurbauwerken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-18 Auftragsbekanntmachung
2020-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: AC20290018-2
Kurze Beschreibung:
Bundesautobahn A 49 AS Fritzlar - Ohmtal-Dreieck, Planprüfung von 48 Brückenbauwerken sowie weiteren Ingenieurbauwerken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de 🌏
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-222 📞
Fax: +49 30-20243-791 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e6e8faf89-1d96bc35f12534ae 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 224-549883
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Realisierung des Bauvorhabens „Bundesautobahn A49 AS Fritzlar – Ohmtal-Dreieck" erfolgt als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A 49 – AS Fritzlar bis Ohmtal-Dreieck. Als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes (TEN-V) hat die A 49 eine europäische Verbindungs- und Raumerschließungsfunktion und erfüllt wichtige Gemeinschaftsziele wie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.
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Gegenstand des im Rahmen des ÖPP-Projekts umgesetzten Bauvorhabens ist u. a. der ca. 30,8 km lange vierstreifige Neubau gemäß SQ 27 der Bundesautobahn A 49 in den Abschnitten VKE 30 Anschlussstelle (AS) Schwalmstadt – AS Stadtallendorf-Nord (ca. 13,34 km) und VKE 40 AS Stadtallendorf-Nord – Ohmtal-Dreieck (ca. 17,45 km) einschließlich des Um- bzw. Ausbaus der Bundesautobahn A 5 im Bereich des Ohmtal-Dreiecks auf einer Länge von ca. 1,85 km unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sowie Ersatzneubau/Verstärkung einzelner Ingenieurbauwerke im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 zwischen der AS Fritzlar und der AS Neuental.
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Der Neubauabschnitt VKE 30 und VKE 40 der A 49 beinhaltet u. a. den Neubau von insgesamt 45 Brückenbauwerken (6 Talbrücken, 20 Überführungs (Ü-) bauwerke, 16 Autobahn(A-) bauwerke, 3 Durchlässe mit lichter Weite > 2 m), von ca. 10 300 m Spritz- und Irritationsschutzwänden (max. 4 m Höhe), von ca. 10 Verkehrszeichenbrücken und ca. 7 Kragarmen, von 1 PWC-Anlage, von 1 Autobahndreieck, von 4 Anschlussstellen sowie die Anpassung der kreuzenden Straßen und Wege. Im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 werden im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau 2 Autobahnbrücken ersatzneugebaut, bei einer weiteren Brücke erfolgt eine Verstärkungsmaßnahme.
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Die im Rahmen des ÖPP-Projekts erbrachten planerischen Leistungen des Gesamtprojektes umfassen die Entwurfs-/Ausführungs- und Bauablaufplanung für den Neubau der A 49.
Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben:
Der Neubau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen u. a. des Umwelt- und Immissionsschutzes. Die geplanten Ersatzneubauten bzw. die Verstärkungsmaßnahme im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 erfolgen unter Verkehr. Gleiches gilt für den Um- bzw. Ausbau der A 5 im Bereich des Ohmtal-Dreiecks. Die Bauzeit für das Bauvorhaben wird mit ca. 51 Monaten veranschlagt.
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Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP (Auftragnehmer für das Verfügbarkeitsmodell A 49) eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch.
Beschreibung der Ingenieurleistungen:
Bundesautobahn A 49 AS Fritzlar – Ohmtal-Dreieck [C 20]
Die Leistungserbringung beinhaltet die Planprüfung von 48 Brückenbauwerken sowie weiteren Ingenieurbauwerken (u. a. Irritationsschutzwände und Verkehrszeichenbrücken) entlang des ca. 30,8 km vierstreifigen Neubaus der A 49 im Rahmen eines ÖPP-Projektes.
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Dauer: 57 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: A 49 AS Fritzlar bis Ohmtal-Dreieck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
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A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden;
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
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F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]:
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— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn die RL 2005/36/EG eingehalten ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
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Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren
§ 46 (3) 6 VgV):): – entfällt
§ 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard
§ 46 (3) 9 VgV): – entfällt
§ 46 (3) 3 VgV): – entfällt
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Mindeststandards:
– zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
– zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),
– zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2 VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [70 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Mitarbeiter 1: Planprüfung Ingenieurbauwerke (PP-BW) 35 v. H.
Mitarbeiter 2: Planprüfung Ingenieurbauwerke (PP-BW) 35 v. H.
Mit folgenden Unterwichtung
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v.H.
Referenzprojekte 80,0 v. H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [30 v. H.]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung:
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: – entfällt
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: – entfällt
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e6e8faf89-1d96bc35f12534ae 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RP Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6601 📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 615112-5816 📠
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 224-549883 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 224-549883
Kurze Beschreibung:
Bundesautobahn A 49 AS Fritzlar — Ohmtal-Dreieck, Planprüfung von 48 Brückenbauwerken sowie weiteren Ingenieurbauwerken.
Gesamtwert des Auftrags: 667 960 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 164-399026
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 224-549883
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Realisierung des Bauvorhabens „Bundesautobahn A49 AS Fritzlar — Ohmtal-Dreieck“ erfolgt als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A 49 — AS Fritzlar bis Ohmtal-Dreieck. Als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes (TEN-V) hat die A 49 eine europäische Verbindungs- und Raumerschließungsfunktion und erfüllt wichtige Gemeinschaftsziele wie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Gegenstand des im Rahmen des ÖPP-Projekts umgesetzten Bauvorhabens ist u. a. der ca. 30,8 km lange vierstreifige Neubau gemäß SQ 27 der Bundesautobahn A 49 in den Abschnitten VKE 30 Anschlussstelle (AS) Schwalmstadt — AS Stadtallendorf-Nord (ca. 13,34 km) und VKE 40 AS Stadtallendorf-Nord — Ohmtal-Dreieck (ca. 17,45 km) einschließlich des Um- bzw. Ausbaus der Bundesautobahn A 5 im Bereich des Ohmtal-Dreiecks auf einer Länge von ca. 1,85 km unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sowie Ersatzneubau/Verstärkung einzelner Ingenieurbauwerke im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 zwischen der AS Fritzlar und der AS Neuental. Der Neubauabschnitt VKE 30 und VKE 40 der A 49 beinhaltet u. a. den Neubau von insgesamt 45 Brückenbauwerken (6 Talbrücken, 20 Überführungs (Ü-) bauwerke, 16 Autobahn (A-) bauwerke, 3 Durchlässe mit lichter Weite > 2 m), von ca. 10 300 m Spritz- und Irritationsschutzwänden (max. 4 m Höhe), von ca. 10 Verkehrszeichenbrücken und ca. 7 Kragarmen, von 1 PWC-Anlage, von 1 Autobahndreieck, von 4 Anschlussstellen sowie die Anpassung der kreuzenden Straßen und Wege. Im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 werden im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau 2 Autobahnbrücken ersatzneugebaut, bei einer weiteren Brücke erfolgt eine Verstärkungsmaßnahme. Die im Rahmen des ÖPP-Projekts erbrachten planerischen Leistungen des Gesamtprojektes umfassen die Entwurfs- / Ausführungs- und Bauablaufplanung für den Neubau der A 49. Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben: Der Neubau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen u. a. des Umwelt- und Immissionsschutzes. Die geplanten Ersatzneubauten bzw. die Verstärkungsmaßnahme im Bestandsabschnitt VKE 10 der A 49 erfolgen unter Verkehr. Gleiches gilt für den Um- bzw. Ausbau der A 5 im Bereich des Ohmtal-Dreiecks. Die Bauzeit für das Bauvorhaben wird mit ca. 51 Monaten veranschlagt. Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP (Auftragnehmer für das Verfügbarkeitsmodell A 49) eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch. Beschreibung der Ingenieurleistungen: Bundesautobahn A 49 AS Fritzlar — Ohmtal-Dreieck [C 20] Die Leistungserbringung beinhaltet die Planprüfung von 48 Brückenbauwerken sowie weiteren Ingenieurbauwerken (u. a. Irritationsschutzwände und Verkehrszeichenbrücken) entlang des ca. 30,8 km vierstreifigen Neubaus der A 49 im Rahmen eines ÖPP-Projektes.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): projektspezifischer Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): projektspezifische Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): projektspezifische Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Name: Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen
Postanschrift: Alexander-Herzen-straße 9
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 667 960 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Quelle: OJS 2020/S 164-399026 (2020-08-20)