Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern/Aufgabenbereichen: — Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage für das Objekt/die Objekte: — Grundleistungen Verkehrsanlage, — Verkehrssicherung. Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke für die Objekte: — UF Schwimmbadstraße, — Verbauplanung, — LSW. Leistungsbild Objektplanung Tragwerksplanung Brücke für die Objekte: — UF Schwimmbadstraße, — Verbauplanung, — LSW. Rückbauplanung Brücke für das Objekt: — UF Schwimmbadstraße. Örtliche Bauüberwachung für die Bauwerke und Verkehrsanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2019-0019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern/Aufgabenbereichen:
— Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage für das Objekt/die Objekte:
— Grundleistungen Verkehrsanlage,
— Verkehrssicherung.
Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke für die Objekte:
— UF Schwimmbadstraße,
— Verbauplanung,
— LSW.
Leistungsbild Objektplanung Tragwerksplanung Brücke für die Objekte:
— UF Schwimmbadstraße,
— Verbauplanung,
— LSW.
Rückbauplanung Brücke für das Objekt:
— UF Schwimmbadstraße.
Örtliche Bauüberwachung für die Bauwerke und Verkehrsanlage.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-21 📅
Datum des Beginns: 2019-11-15 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 118-289772
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern/Aufgabenbereichen:
— Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage für das Objekt/die Objekte:
— Grundleistungen Verkehrsanlage,
— Verkehrssicherung.
Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke für die Objekte:
— UF Schwimmbadstraße,
— Verbauplanung,
— LSW.
Leistungsbild Objektplanung Tragwerksplanung Brücke für die Objekte:
Rückbauplanung Brücke für das Objekt:
— UF Schwimmbadstraße.
Örtliche Bauüberwachung für die Bauwerke und Verkehrsanlage.
Bauvorbereitung (Lph. 6) und Bauüberwachung für die unter Punkt II.1.4) genannte Beschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
Und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für den folgenden Aufgabenbereich:
— Bauvorbereitung/Bauüberwachung einer einer Straßenbrücke.
Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue
Der Bieter sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit der Einreichung der Angebotsunterlagen zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualifikation des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 118-289772 (2019-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern / Aufgabenbereichen:
— Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage für das Objekt / die Objekte:
— Grundleistungen Verkehrsanlage,
— Verkehrssicherung.
Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke für die Objekte:
— UF Schwimmbadstraße,
— Verbauplanung,
— LSW.
Leistungsbild Objektplanung Tragwerksplanung Brücke für die Objekte:
— UF Schwimmbadstraße,
— Verbauplanung,
— LSW.
Rückbauplanung Brücke für das Objekt:
— UF Schwimmbadstraße.
Örtliche Bauüberwachung für die Bauwerke und Verkehrsanlage.
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern / Aufgabenbereichen:
— Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage für das Objekt / die Objekte:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Name: SETZPFANDT Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Buttelstedter Straße 90
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643415780📞
E-Mail: mail@setz-ing.de📧
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 005-007059 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VG-0459-2019-0017
Kurze Beschreibung:
Das Planungsprojekt umfasst den Ersatzneubau der Werrabrücke bei Eschwege im Zuge der B249. Gegenstand dieser Leistungsanfrage sind Leistungen zum Abbruch und Neubau des Bauwerks einschließlich der erforderlichen Verbauten an gleicher Stelle. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs soll eine Behelfsbrücke errichtet werden. Die Behelfsbrücke wird für die Bauzeit von etwa 2 Jahren aufgebaut, genutzt und anschließend wieder vollständig zurück gebaut.
Das neue Brückenbauwerk wird am bisherigen Standort errichtet und an die vorhandene Trassierung angepasst.
Das Planungsprojekt umfasst den Ersatzneubau der Werrabrücke bei Eschwege im Zuge der B249. Gegenstand dieser Leistungsanfrage sind Leistungen zum Abbruch und Neubau des Bauwerks einschließlich der erforderlichen Verbauten an gleicher Stelle. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs soll eine Behelfsbrücke errichtet werden. Die Behelfsbrücke wird für die Bauzeit von etwa 2 Jahren aufgebaut, genutzt und anschließend wieder vollständig zurück gebaut.
Das neue Brückenbauwerk wird am bisherigen Standort errichtet und an die vorhandene Trassierung angepasst.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Kontakt
E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 561/7667424📞
Fax: +49 561/7667151 📠
Das Planungsprojekt umfasst den Ersatzneubau der Werrabrücke bei Eschwege im Zuge der B249. Gegenstand dieser Leistungsanfrage sind Leistungen zum Abbruch und Neubau des Bauwerks einschließlich der erforderlichen Verbauten an gleicher Stelle. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs soll eine Behelfsbrücke errichtet werden. Die Behelfsbrücke wird für die Bauzeit von etwa 2 Jahren aufgebaut, genutzt und anschließend wieder vollständig zurück gebaut.
Das Planungsprojekt umfasst den Ersatzneubau der Werrabrücke bei Eschwege im Zuge der B249. Gegenstand dieser Leistungsanfrage sind Leistungen zum Abbruch und Neubau des Bauwerks einschließlich der erforderlichen Verbauten an gleicher Stelle. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs soll eine Behelfsbrücke errichtet werden. Die Behelfsbrücke wird für die Bauzeit von etwa 2 Jahren aufgebaut, genutzt und anschließend wieder vollständig zurück gebaut.
Das neue Brückenbauwerk wird am bisherigen Standort errichtet und an die vorhandene Trassierung angepasst.
Für das unter Punkt II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1- 3 Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2 und 3 Besondere Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschwege
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragserfüllung betrauten Personals
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hessen Mobil — Straßen und Verkehrsmanagement Kassel; Dezernat BA2 Hr. Richter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 6151/125816📞
Fax: +49 6151/126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6113660📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663435 📠
Internetadresse: http://mobil.hessen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 113-297568 (2021-06-09)