Die Leistung umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG). Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2019-0024
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG).
Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Die Leistung umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG).
Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-19 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 138-340161
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Die Leistung umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG).
Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG).
Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Der Vertrag umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Der Vertrag umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung,
a) Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
a) Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
b) Ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB];
c) Ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
d) Ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und
— 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Vermessung von Kanalbau (Entwässerungsleitung), Mindestlänge 3 km,
— Erstellung der Vermessung mit Vestra-Daten,
— Erstellung Vergabeunterlagen für Kanalsanierungsarbeiten, Mindestlänge 3 km,
— Überwachung von Kanalsanierungsarbeiten, Mindestlänge 3 km,
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Vergabeunterlagen digital oder schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Unterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Vergabeunterlagen digital oder schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Unterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Vermessung von Kanalbau (Entwässerungsleitung), Mindestlänge 3 km,
— Erstellung der Vermessung mit Vestra-Daten,
— Erstellung Vergabeunterlagen für Kanalsanierungsarbeiten, Mindestlänge 3 km,
— Überwachung von Kanalsanierungsarbeiten, Mindestlänge 3 km.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue.
Der Bieter sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit der Einreichung der Angebotsunterlagen zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das ausgefüllte Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen oder unterschrieben zusammen mit den Angebotssunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden, dort abzugeben.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2019/S 138-340161 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Vertrag umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG). Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Der Vertrag umfasst die ingenieurstechnischen Vermessungsarbeiten, die Ausschreibung, Vergabe und Koordination der Kanalspülung und TV-Befahrung einschließlich der Ausschreibung, Vergabe und Koordination der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Vermessungstechnisch aufzunehmen sind Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben, Mulden, entwässernde Grasflächen, Anschlusspunkte und sonstige Entwässerungseinrichtungen wie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Erfassung ist bis zur Einleitestelle bzw. zur entwässerungstechnischen Anlage gem. Kapitel 2 zu dokumentieren. Die Aufnahmen dienen als Grundlage für das Kanalbestandskataster. In Vorbereitung für die TV-Befahrungen sind Arbeits-Lagepläne und eine Datenbank zu erstellen (ISYBAU 2013, gem. Vorgaben des AG). Zu erfassen und vermessen und befahren sind insgesamt ca. 560 Straßenabläufe im Seitenraum und dem Mittelstreifen zuzüglich ca. 340 Schächte bei einer Gesamthaltungslänge von ca. 25,0 km.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Name: OPPERMANN GMBH Ingenieurbüro
Postanschrift: Adalbert-Stifter-Str. 17 - 19
Postort: Vellmar
Postleitzahl: 34246
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 561829070📞
E-Mail: christina.finger@oppermann-ingenieure.de📧
Land: Kassel, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 005-007085 (2020-01-07)