Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Eignung durch:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. [Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen]
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die unter Pkt. Mindeststandards genannten PQ-Leistungsbereiche. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB 'Eigenerklärung Eignung' einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen,
— Zusätzliche Nachweise:
1. Referenznachweise für die Kampfmittelräumung mit nachfolgenden Anforderungen:
1.1 Die tätigen Personen des AN müssen mit den Grundlagen der Organisation der Kampfmit-telräumung, der Bergungs- und Sondiertechnik, der Gefährdung durch Kampfmittel und Si-cherheitsbestimmungen vertraut sein und entsprechende Unterweisungen nachweisen.
1.2 Die Kampfmittelräumfirma hat die Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich nachzuweisen
Hinweis: Die Anforderungen können in einem oder verschiedenen Referenzprojekten erbracht worden sein.
Die Unterlagen sind als Anlagen Nr. 1.1 bis 1.2 dem Angebot beizulegen.
2. Qualifikationsnachweise des voraussichtlich einzusetzenden Personals:
2.1 Der Feuerwerker bzw. die vorgesehene leitende Person muss eine verantwortliche Person gem. § 19 Sprengstoffgesetz (Räumstellenleiter) sein. Sie muss über die Fachkunde gemäß § 9 Satz 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz verfügen und mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit nachweisen. Zusätzlich muss sie in Besitz eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
2.2 Das sonstige eingesetzte Personal für Räumarbeiten muss mindestens zwei Jahre prakti-sche Tätigkeit in der Kampfmittelräumung über durchgeführte Projekte nachweisen.
Die Unterlagen sind als Anlage Nr. 2.1 bis 2.2 dem Angebot beizulegen.
3. Versicherungen von Geräten:
3.1 Eingesetzte Geräte und Personal müssen über entsprechende Schadens- und Unfallversi-cherungen verfügen. Diese sind nachzuweisen.
Die Unterlagen sind als Anlage Nr. 3.1 dem Angebot beizulegen.
4. PQ-Nachweise und Gütezeichen
4.1 Die Kampfmittelräumfirma muss den PQ Nachweis 511-08 "Kampfmittelräumung" erbringen
4.2 Die Kampfmittelräumfirma muss als Unternehmen das Gütezeichen Kampfmittelräumung - RAL-GZ 901 besitzen
Die Unterlagen sind als Anlagen Nr. 4.1 bis 4.2 dem Angebot beizulegen.