A671 Mainbrücke Hochheim; Ermüdungsnachweis

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale

Hessen Mobil wurde vom BMVI beauftragt die Nachrechnung auf Grundlage der 2011 eingeführten Nachrechnungsrichtlinie (NRR), insbesondere Ermüdung, zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.
Die Vorgabe des BMVI ist, die durch den Handlungsrahmen der Nachrechnungsrichtlinie gegebenen Reserven des Tragwerks und der Baustoffe auszunutzen ohne das nach DIN EN 1990 geforderte Zuverlässigkeitsniveau einzuschränken.
Die Mainbrücke Hochheim besteht aus einer Spannbeton-Vorlandbrücke und einer stählernen Strombrücke.
Gegenstand der jetzigen Nachrechnung ist die Strombrücke. Der Brückenzug wurde 1966 fertiggestellt. Im Bereich der Strombrücke verläuft die Trasse mit einem gleichbleibenden Radius von 2 500 m. Die Gesamtbreite des Überbaus beträgt 25 m mit 2 Richtungsfahrbahnen auf einem gemeinsamen Überbau, welche durch eine Mittelkappe getrennt sind. Je Richtungsfahrbahn sind zwei Fahrstreifen mit 3,75 m Breite und ein Standstreifen von 1,75 m Breite vorhanden. Der Überbau der Strombrücke besteht aus Sta.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-18 Auftragsbekanntmachung
2019-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0522-2019-0120
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil wurde vom BMVI beauftragt die Nachrechnung auf Grundlage der 2011 eingeführten Nachrechnungsrichtlinie (NRR), insbesondere Ermüdung, zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Die Vorgabe des BMVI ist, die durch den Handlungsrahmen der Nachrechnungsrichtlinie gegebenen Reserven des Tragwerks und der Baustoffe auszunutzen ohne das nach DIN EN 1990 geforderte Zuverlässigkeitsniveau einzuschränken. Die Mainbrücke Hochheim besteht aus einer Spannbeton-Vorlandbrücke und einer stählernen Strombrücke. Gegenstand der jetzigen Nachrechnung ist die Strombrücke. Der Brückenzug wurde 1966 fertiggestellt. Im Bereich der Strombrücke verläuft die Trasse mit einem gleichbleibenden Radius von 2 500 m. Die Gesamtbreite des Überbaus beträgt 25 m mit 2 Richtungsfahrbahnen auf einem gemeinsamen Überbau, welche durch eine Mittelkappe getrennt sind. Je Richtungsfahrbahn sind zwei Fahrstreifen mit 3,75 m Breite und ein Standstreifen von 1,75 m Breite vorhanden. Der Überbau der Strombrücke besteht aus Sta.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 561/7667424 📞
Fax: +49 561/7667151 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bf9175b15-72fa7eb0688ca513 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-23 📅
Datum des Beginns: 2019-09-30 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 140-344959
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil wurde vom BMVI beauftragt die Nachrechnung auf Grundlage der 2011 eingeführten Nachrechnungsrichtlinie (NRR), insbesondere Ermüdung, zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.
Die Vorgabe des BMVI ist, die durch den Handlungsrahmen der Nachrechnungsrichtlinie gegebenen Reserven des Tragwerks und der Baustoffe auszunutzen ohne das nach DIN EN 1990 geforderte Zuverlässigkeitsniveau einzuschränken.
Die Mainbrücke Hochheim besteht aus einer Spannbeton-Vorlandbrücke und einer stählernen Strombrücke.
Gegenstand der jetzigen Nachrechnung ist die Strombrücke. Der Brückenzug wurde 1966 fertiggestellt. Im Bereich der Strombrücke verläuft die Trasse mit einem gleichbleibenden Radius von 2 500 m. Die Gesamtbreite des Überbaus beträgt 25 m mit 2 Richtungsfahrbahnen auf einem gemeinsamen Überbau, welche durch eine Mittelkappe getrennt sind. Je Richtungsfahrbahn sind zwei Fahrstreifen mit 3,75 m Breite und ein Standstreifen von 1,75 m Breite vorhanden. Der Überbau der Strombrücke besteht aus Sta.
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Für das unter Punkt II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Nachrechnungen gemäß Nachrechnungsrichtlinie,
— Sonderprüfung, Prüfung der Schweißnähte/Nahtgeometrie,
— Probenahme Werkstoffuntersuchungen.
Eine Zusammenstellung des angefragten Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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§ 124 (1) Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insovenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels an Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eigungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
Und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Angebot beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
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Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— Angaben von Referenzen die innerhalb der letzten 8 Jahre von der sich bewerbenden Organisationseinheit bzw. den jeweiligen Organisationseinheiten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht wurden.
Es sind für die folgenden Aufgabenbereiche Nachweise vorzulegen:
— Bauwerksmessung und Nachrechnungen,
— Prüfung der Schweißnähte/Nahtgeometrie.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Unterlage Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in der Eigenerklärung zur Eignung an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
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— Angaben der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Prüfingenieure, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von diesen Personen bearbeitet wurden. Angaben zu folgenden Funktionen werden gefordert:
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— Prüfingenieur für die Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie
„Ermüdung Stufe 3",
„Bruchmechanische Berechnungen Stufe 4".
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Mindeststandard:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Angaben von Referenzen der sich bewerbenden Organisationeinheit bzw. den jeweiligen Organisationseinheiten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— Nachweis von jeweils einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den Aufgabenfeldern „Bauwerksmessung und Nachrechnung" und „Prüfung der Schweißnähte/Nahtgeometrie", dass innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht wurde und den formulierten Mindestanforderungen der Eigenerklärung zur Eignung genügt.
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Angaben der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Prüfingenieur für die Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie „Ermüdung Stufe 3":
— Berufserfahrung 10 Jahre,
— Zulassung als Prüfingenieur für Baustatik (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger für Standsicherheit) für die Fachrichtung Metallbau,
— Nachweis von einem Referenzprojekt zu einer Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie „Ermüdung Stufe 3" für ein Brückenbauwerk in Stahl- bzw. Stahlverbundbauweise,
Prüfingenieur für die Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie „Bruchmechanische Berechnungen Stufe 4":
— Nachweis von einem Referenzprojekt zu einer Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie „Bruchmechanische Berechnungen Stufe 4" für ein Brückenbauwerk in Stahl- bzw. Stahlverbundbauweise.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue und Mindestentgelt
Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel; Dezernat BA2 Hr. Richter
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bf9175b15-72fa7eb0688ca513 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dezernat Baudurchführung und Bauvertragsrecht
Postanschrift: Untere Königstraße 95
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Telefon: +49 5617667424 📞
Fax: +49 5617667151 📠
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Adresse des Käuferprofils: http://www.mobil.hessen.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel Dezernat Q 1.10 z. Hd. Fr. Krawietz
Postanschrift: Untere Königsstraße 95
Internetadresse: http://www.mobil.hessen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Angebot immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Mehr anzeigen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Zusammenstellung der Angebotsunterlagen sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bietern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Die Angebotsunterlagen sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
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Die Angebotsunterlagen sind zwingend in ihrer Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Es werden bei der Wertung der Angebote nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese selbst, deren andere Unternehmen (Eignungsleihe) oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/125816 📞
Fax: +49 6151/126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660 📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de 📧
Fax: +49 6113663435 📠
Internetadresse: http://mobil.hessen.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 140-344959 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 177-431769
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 140-344959
ABl. S-Ausgabe: 177

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Sonderprüfung, Prüfung der Schweißnähte / Nahtgeometrie,
— Probenahme Werkstoffuntersuchungen Eine Zusammenstellung des angefragten Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-06 📅
Name: GMG Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: George-Bähr-Straße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35187657-0 📞
E-Mail: info@gmg-dresden.de 📧
Land: Dresden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 177-431769 (2019-09-11)