Erläuterungen gemäß VgV § 17 Fristen:
a) gemäß Absatz 6 – beträgt die Frist für den Eingang der Erstangebote mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe;
b) gemäß Absatz 7 – kann der öffentliche Auftraggeber (Ausnahme: oberste Bundesbehörden) die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird.
Verhandlungen nach Prüfung der Mindestanforderungen behält sich die Vergabestelle folgendes Vorgehen vor:
a) gemäß Absatz 10 – Aufforderung zur Verhandlung (ggf. schriftlich oder in Berlin) oder
b) gemäß Absatz 11 – Zuschlagserteilung OHNE Verhandlungen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen die Bewerber/Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerber/Bewerber Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich – spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe – schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen.
Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Offene Fragestellungen/Rückfragen Technische Fragen oder Anmerkungen senden Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bewerber-/Bieterkommunikation)“ in Subreport Elvis.
Die Fragen können bis fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Plattform
www.subreport.de gestellt werden.
Wir werden Ihre Fragestellung möglichst kurzfristig beantworten, und sowohl Ihre Fragestellung als auch die resultierende(n) Antwort(en) allen Bewerbern im Zuge der Gleichbehandlung zusenden.
Zusätzliche Angaben der Auftrag wird aus technischen Gründen nur als Gesamtpaket an einen Lieferanten vergeben.
Das Vergabeverfahren wird in mehrstufig durchgeführt:
– Stufe 1: Teilnahmewettbewerb zur Feststellung der Eignung der Bewerber/Bewerber,
– Stufe 2: 1. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung, dann ggf. Verhandlungen (in Berlin), 2. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung.
Versand Informationsschreiben und Wartefrist gemäß GWB, Zuschlagserteilung zur Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung:
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter
http://www.subreport.de und laden sich die Unterlagen für den Teilnahmeantrag und ggf. die Angebotsabgabe herunter.
Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen, wie Antworten auf Bewerber/Bewerber/Bieter fragen und Änderungen bei den Fristen oder Vergabeunterlagen automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten.
Sofern Sie bereit sind, an der Ausschreibung teilzunehmen, erbitten wir dazu Ihre Bewerbung (Teilnahmeantrag) in elektronischer Form. Laden Sie diese bei www. subreport.de bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe (Eingangsdatum) hoch.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Kommunikation: Bewerber/Bewerber/Bieter kommunikation)” an die Vergabestelle zu richten.