Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
â ErklĂ€rung ĂŒber seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgefĂŒhrten AuftrĂ€gen,
â ErklĂ€rung ĂŒber den jĂ€hrlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
â ErklĂ€rungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekĂ€mpfungsgesetz genannten Vorschriften.
â ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
â ErklĂ€rung ĂŒber Verfehlungen, die die ZuverlĂ€ssigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
â ErklĂ€rung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhĂ€ngig ist,
â ErklĂ€rung ĂŒber mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen bei der AusfĂŒhrung eines frĂŒheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfĂŒllt hat.
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
â ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fĂŒr GeschĂ€ftspartner (
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich fĂŒr ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
â Sofern vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.