Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4) in Solingen
Objektplanerleistungen gem. § 33 ff. HOAI 2013 für den Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4) in Solingen, Standort Brunnenstr. 9 in 42651 Solingen (NRW), Leistungsphasen 1-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4) in...”
Titel
Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4) in Solingen
2019-001-VgV-OP
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Objektplanerleistungen gem. § 33 ff. HOAI 2013 für den Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus...”
Kurze Beschreibung
Objektplanerleistungen gem. § 33 ff. HOAI 2013 für den Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4) in Solingen, Standort Brunnenstr. 9 in 42651 Solingen (NRW), Leistungsphasen 1-9.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 8 400 000 💰
Der Masterplan „Standortkonzept Berufsfeuerwehr Solingen 2030“ beabsichtigt die Errichtung der Feuer- und Rettungswache II (FuRW II) sowie die Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1/4 am Standort Brunnenstraße.
Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie in Form einer Layoutplanung in Auftrag gegeben, die aufzeigt, dass eine Realisierung des durch die Feuerwehr aufgestellten Flächenbedarfs auf diesem Grundstück nur bei Nutzung der Flurstücke 147, 148, 149 und 150 möglich ist.
Die Hauptausrückrichtung der Feuerwache soll weiterhin zur Brunnenstraße orientiert bleiben. Eine zweite Zufahrt zum Grundstück über die Pfeilstraße kann als Ausrückrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienen.
Die folgenden Rahmenbedingungen wurden als Maßgabe für das Layoutkonzept durch die Stadt Solingen zusammengetragen:
— die Bebauung wird grundsätzlich nach §34 BauGB bewertet,
— bei den Bestandsgebäuden Saturnstr. 1-7 und Brunnenstr. 9 auf dem Flurstück 149 handelt es sich um 3 freistehende zweigeschossige Wohnhäuser der ursprünglichen „Feuerwehrsiedlung Ohligs“, die Baudenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW sind.
Die Abbruchgenehmigung für die denkmalgeschützten Wohnhäuser liegt vor. Die Schnittstelle zur Objektplanung Gebäude besteht. Der sukzessive Abriss aller Bestandsgebäude auf den Flurstücken 147, 148, 149 und 150 vor Neubebauung ist im Leistungsumfang des Objektplaners inbegriffen. Eine Schadstoffuntersuchung und die ggf. erforderliche Schadstoffsanierung einschl. Fachbauleitung werden separat beauftragt.
Zur Realisierung der FuRW II werden als erste Baumaßnahme die bestehenden denkmalgeschützten Gebäude abgerissen. Im nächsten Schritt wird eine Interimsunterbringung für die FuRW II (mit ggf. zusätzlichen Containern für Sozial- und Funktionsräume) errichtet. Diese soll dann nach Fertigstellung der FuRW II eine Nachnutzung durch die LE 1 und LE 4 der Freiwilligen Feuerwehr erfahren.
Nach dem Umzug der FuRW II in die Interimsunterbringung wird die bestehende FuRW II abgerissen um dort den Neubau der FuRW II vorzunehmen.
Ziel ist die Erstellung eines gemeinsamen Standortes für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr mit aufeinander abgestimmten Funktionsabläufen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Struktur der Aufbau- und Ablauforganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen und vermeiden typischer Risiken und Fehlerquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00 %
Preis (Gewichtung): 30,00 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 850 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-15 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt...”
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 (sofern für 2018 vorliegend, sonst für die Jahre 2015, 2016, 2017).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über Mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2016, 2017, 2018 (sofern für 2018 vorliegend, sonst für die Jahre 2015, 2016, 2017) im jeweiligen Jahresdurchschnitt;
2) Es muss mindestens eine Referenz abgegeben werden, die die unten genannten Mindestanforderungen erfüllt;
3) Angabe von Referenzen für vergleichbare Objektplanungsleistungen für Sonderbauten.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— es müssen Objektplanungsleistungen für Sonderbauten gem. HOAI erbracht worden sein,
— das Referenzobjekt wurde nach dem 1.1.2014 fertiggestellt (Zeitpunkt der Fertigstellung = Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherren),
— die Referenz für Objektplanung umfasst mind. die Leistungsphasen 2-8 gem. §34 HOAI 2013,
— Investitionskosten (KGR 300+400, netto) >= 2,00 Mio. EUR, netto.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es muss mindestens eine wertbare Referenz abgegeben werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-03 📅
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerberformular, um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerberformular, um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeber/-in Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43YQD5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland/Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514112-165📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 877 977 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Feuer- und Rettungswache (FuRW II) inkl. eines Feuerwehrgerätehaus (für Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1 und 4)
Brunnenstr. 9
42651 Solingen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Masterplan „Standortkonzept Berufsfeuerwehr Solingen 2030" beabsichtigt die Errichtung der Feuer- und Rettungswache II (FuRW II) sowie die Freiwillige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Masterplan „Standortkonzept Berufsfeuerwehr Solingen 2030" beabsichtigt die Errichtung der Feuer- und Rettungswache II (FuRW II) sowie die Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 1/4 am Standort Brunnenstraße.
Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie in Form einer Layoutplanung in Auftrag gegeben, die aufzeigt, dass eine Realisierung des durch die Feuerwehr aufgestellten Flächenbedarfs auf diesem Grundstück nur bei Nutzung der Flurstücke 147, 148, 149 und 150 möglich ist.
Die Hauptausrückrichtung der Feuerwache soll weiterhin zur Brunnenstraße orientiert bleiben. Eine zweite Zufahrt zum Grundstück über die Pfeilstraße kann als Ausrückrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienen.
Die folgenden Rahmenbedingungen wurden als Maßgabe für das Layoutkonzept durch die Stadt Solingen zusammengetragen:
— die Bebauung wird grundsätzlich nach §34 BauGB bewertet,
— bei den Bestandsgebäuden Saturnstr. 1-7 und Brunnenstr. 9 auf dem Flurstück 149 handelt es sich um 3 freistehende zweigeschossige Wohnhäuser der ursprünglichen „Feuerwehrsiedlung Ohligs", die Baudenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW sind.
Die Abbruchgenehmigung für die denkmalgeschützten Wohnhäuser liegt vor. Die Schnittstelle zur Objektplanung Gebäude besteht. Der sukzessive Abriss aller Bestandsgebäude auf den Flurstücken 147, 148, 149 und 150 vor Neubebauung ist im Leistungsumfang des Objektplaners inbegriffen. Eine Schadstoffuntersuchung und die ggf. erforderliche Schadstoffsanierung einschl. Fachbauleitung werden separat beauftragt.
Zur Realisierung der FuRW II werden als erste Baumaßnahme die bestehenden denkmalgeschützten Gebäude abgerissen. Im nächsten Schritt wird eine Interimsunterbringung für die FuRW II (mit ggf. zusätzlichen Containern für Sozial- und Funktionsräume) errichtet. Diese soll dann nach Fertigstellung der FuRW II eine Nachnutzung durch die LE 1 und LE 4 der Freiwilligen Feuerwehr erfahren.
Nach dem Umzug der FuRW II in die Interimsunterbringung wird die bestehende FuRW II abgerissen um dort den Neubau der FuRW II vorzunehmen.
Ziel ist die Erstellung eines gemeinsamen Standortes für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr mit aufeinander abgestimmten Funktionsabläufen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 027-060348
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-001-VgV-OP
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Objektplanerleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgruppe Gestering, Knipping, de Vries
Postanschrift: Baumwollbörse 107
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 850 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 877 977 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43YTJS
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland/Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514112-165📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 026-059493 (2020-02-03)