Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch/Ersatzneubau Förderschule GHC - Planungsleistungen
V 47/19 F
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für den Abbruch und Ersatzneubau der Förderschule "Schule an der Lindenallee", Lindenallee 1 in 06773 Gräfenhainichen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Förderschule "Schule an der Lindenallee"
Lindenallee 1
06773 Gräfenhainichen
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-6, 8) sowie Wärmeschutz- und Energiebilanzierung in den...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-6, 8) sowie Wärmeschutz- und Energiebilanzierung in den Leistungsphasen 2-8 für folgendes Bauvorhaben:
Abbruch des Bestandsgebäudes mit ca. 7 800 m³ und Errichtung einer einzügigen Förderschule für Lernbehinderte mit 120 Schülern in 10 Klassen und einer Bruttogrundfläche von 2 117 m.
Der Schwerpunkt des Architekturentwurfs liegt auf den besonderen pädagogischen Anforderungen einer Förderschule für Lernbehinderte. Neben flexiblen multifunktionalen Räumkonzepten, differenzierten Aufenthaltsqualitäten und Rückzugsbereichen, wird auch auf die Beziehung zwischen Innen- und Außenraum Wert gelegt. Offen ist der Auftraggeber auch, mit dem Entwurf neue innovative Wege zu gehen, um vielgestaltige Lernlandschaften zu schaffen, welche die Förderschüler aus dem Alltag abholen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort
Kostenkriterium (Name): Honorar gem. Vergleichsberechnung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-16 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III geprüft.
Die zugelassenen Teilnahmeanträge...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III geprüft.
Die zugelassenen Teilnahmeanträge werden anhand der genannten Auswahlkriterien mit Punkten bewertet.Die abschließende Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktezahl. Erfüllen mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend derzugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losgetroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Auswahlkriterien sind wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 40)
1.1 Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Gewichtung 25)
1.2 mittelere Anzahl beschäftigter Fach- und Führungskräfte der letzten 3 Jahre Gewichtung 15)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 5)
— Erfahrung bei der Bearbeitung von Fördermittelvorhaben
3. Bewertung einzelner Referenzen (Gewichtung 55)
3.1 Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Gewichtung 25)
3.2 Art der Leistung (Gewichtung 15)
3.3 Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Gewichtung 15)
Pro Unterkriterium werden jeweils 5 Punkte vergeben. Die je Einzelkriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert (gewichtete Punktzahl). Die wertungserhebliche Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Die ausführliche Auswahlmatrix ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Planungsauftrag beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung benannten und für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architekten- und...”
Beschreibung der Optionen
Der Planungsauftrag beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung benannten und für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und optional 4-8.
Stufenweise Vergabe:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst verbindlich die Leistungsphase 2 bis 3, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer
Einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der
Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondereauf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Abbruch:
Leistungsbestandteil (LP2-8) ist der Abbruch des ca. 7 800 m umfassenden Bestandsgebäudes in Stahlbeton-Fertigteil-Wandmontagebauweise (2MP). Dies dient der Vorbereitung des Geländes für den Ersatzneubau. Der Standort des Ersatzneubaus ist noch nicht abschließend geprüft. Aus diesem Grund sind die Leistungen in Verbindung mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes optional ausgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
“Anfragen sind spätestens bis 26.4.2019, 12:00 Uhr, elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Das...”
Zusätzliche Informationen
Anfragen sind spätestens bis 26.4.2019, 12:00 Uhr, elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Das Auskunftsersuchen muss die als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung u. die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern u. eine präzise Frage formulieren, deren Beantw. von der Vergabestelle erwartet wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EG Architektenrichtlinie bzw. EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte, gewährleistet ist,
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt,
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied nach obigen Regelungen teilnahmeberechtigt sein,
— Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer/Eignungsleiher müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1-3 GWB einen Nachweis nach § 48 Abs. 4 VgV - Auszug aus dem Bundeszentralregister - zu verlangen und/oder Nachweise der maßgeblichen Behörden gem. § 48 Abs. 5 VgV - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - soweit Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.) Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) vorzulegen:
— Bestätigung einer gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) vorzulegen:
— Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss,
— Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen,
— Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder eine entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Bestätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall (dann Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird,
— Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden,
— Bei fehlenden oder/und unvollständigen Nachweisen und Erklärungen behält sich die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV vor, diese nachzufordern.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren, Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2016-2018). Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als drei Jahre Geschäftsdauer) den Nachweis nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen.
*** Fortsetzung: siehe "möglicherweise geforderte Mindeststandards"
“***Fortsetzung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit":
3.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist eine von allen Mitgliedern...”
***Fortsetzung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit":
3.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— die jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft begründet wird,
— die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung - auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis - enthält,
— in der das die Bewerbergemeinschaft (später Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,
— sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen, die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Unterauftragnehmer vor, diese/n Unterauftragnehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
4. Sofern Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfall bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher) zu bedienen, sind die unter Punkt 2 verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Unterauftragnehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind. Zum Nachweis der Verfügbarkeit sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Geforderte Mindesstandards: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss (weitere Erläuterungen siehe Punkt III.1.2)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.) Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform eine juristischen Person § 75 Abs. 3 VgV)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform eine juristischen Person § 75 Abs. 3 VgV) gemäß §§ 44 und 75 Abs. 1 und 2 VgV), durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises.
2.) Vorstellung von drei Referenzobjekten - erbrachte vergleichbare Leistungen, wie Bildungsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, die im Umfang und der Komplexität der geforderten Aufgabe entsprechen - für jedes vergabegegenständliche Leistungsbild gesondert, die in den letzten 10 Jahren (2009-2018) abgeschlossen wurden (ausgenommen Leistungsphase 9 HOAI) und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Leistungsphase 5 und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 4 Jahre pro Projekt betragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 75 Abs. 5 VgV) in der Reihenfolge der Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche mit folgenden Angaben:
Projektbezeichnung mit Adresse, Benennung des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum Auftraggeber (z. B. Alleinauftragnehmer, Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Planungsgemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer, Angestellter), technische Angaben zum Projekt (bei vergleichbaren Objekten - Erläuterung der vergleichbaren Komplexität), Art der Leistung (Neubau, Umbau, Sanierung, Abriss), Bauvolumen (KG300 und KG400), Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang, Zahl der Nachunternehmer, Zahl der eingesetzten Angestellten des Bieters, Angabe über Ausführungszeitraum und Honorare.
Zusätzlich sind zu den o. g. Referenzen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Projekte mit besonderen Anforderungen an energetischen Maßnahmen zu benennen.
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzobjektes und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen - max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder 3 Blatt DIN A 4 (incl. Detailzeichnungen Planung und Detailfotos Realisierung) je Referenzobjekt beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzobjekten eindeutig sein.
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne Bezug zu den Referenzobjekten wird bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3.) Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises). Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl die mit der Projektleitung und deren Stellvertretung beauftragten Personen als auch die Fachkräfte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realisierungsplanung für die einzelnen anzubietenden Leistungsbilder (Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung usw.) nachweisen können. Die technische Leitung ist anzugeben.
4.) Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren und Architekten (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflich tätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
*** Fortsetzung: siehe "möglicherweise geforderte Mindeststandards"
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“***Fortsetzung "Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit":
5.) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV und sonstiger...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
***Fortsetzung "Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit":
5.) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV und sonstiger technischer Hilfsmittel, die der Bewerber für die Dienstleistungen zur Verfügung hat.
Zurzeit verwendet der Landkreis Wittenberg für die Erstellung und Erarbeitung von CAD-Daten Autodesk AutoCAD. Um den reibungslosen CAD-Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern für die Übernahme und Weiterverwendung der CAD-Daten in einem CAFM-Programm zu gewährleisten, ist das beigefügte "Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch" Bestandteil für die abzuschließenden Planungsverträge gemäß HOAI. Das "Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch" gilt ebenfalls für Bietergemeinschaften und/oder bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer, die Kompatibilität der vorgesehenen Software ist nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich deshalb zur Verifikation der Eigenerklärung des Bewerbers ausdrücklich vor, die Testphase B1 des Testprotokolls (Anlage A1) des Pflichtenheftes mit den Bewerbern sowie die Testphase B2 des Testprotokolls Anlage A19 des Pflichtenheftes ausschließlich mit den Bietern durchzuführen.
Im Falle eines Nichtbestehens eines Tests wird der Bewerber/Bieter unbeachtlich seiner Eigenerklärungen und unbeschadet des Verfahrenstandes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
6.) Erklärung zu Erfahrungen mit Fördermitteln (Bund, Land, EU), welche in den letzten 10 Jahren (2009-2018) für vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: — § 75 Abs. 1 und 2 VgV (siehe auch Punkt III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgebliche Vorschrift: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgebliche Vorschrift: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit gültigen Fassung
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit geforderten Deckungssummen (siehe Punkt III.1.2) Nr. 1)
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (Voraussetzungen siehe Punkt III.1.2) Nr. 3)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 032-071930
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-05-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-16 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Es wurde eine Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote gem. § 38 Abs. 3 VgV veröffentlicht (siehe Punkt IV.2.1).
2. Der...”
1. Es wurde eine Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote gem. § 38 Abs. 3 VgV veröffentlicht (siehe Punkt IV.2.1).
2. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsb. einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist vollständig ausgefüllt elektr. bis zum 7.5.2019, 09:00 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsb. oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsb. für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
Bei Bewerbergem. sind die unter Punkt III.1.1) bis III.1.3).geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mittgliedern der Bewerbergem. abzugeben bzw. vorzulegen.
Benannte Unterauftragnehmer haben die Punkte III.1.1), III.1.2) Nr. 2 und
III.1.3) Nr. 1-5 und 7 hinsichtlich der Vorlage geforderter Nachweise und Erklärungen zu beachten.
Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise vor. Die Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV erfolgt jedoch nur für nicht bewertungsrelevante Teile (keine Nachforderung bewertungsrelevanter Eignungkriterien).
3. Die Abgabe der elektronischen Teilnahmeanträge ist zulässig in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV
In jedem vorgesehenen Unterschriftenfeld ist der Name des Unternehmens sowie der Vor- und Zuname der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt anzugeben. Für Erklärungen von Unterauftragnehmern oder Eignungsleihern gilt gleiches.
4. Teilnahmeantrag und Kommunikation mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Der Auftraggeber kann die Nachreichung von Original-Unterlagen verlangen, soweit bestimmte Bescheinigungen dies vorsehen. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
5. Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen Nachweise sind jeweils als separate Dokumente dem Antrag zuzufügen. Die Titel der Dokumente sind entsprechend der Reihenfolge der Benennung im Bewerbungsbogen fortlaufend zu nummerieren (z. B. "Anlage 1 - Berufsnachweis Techn. Leitung", usw.). Eine Übersicht der Anlagen ist den Unterlagen voranzustellen.
6. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
7. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedsch. in mehreren Bewerbergem. oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedsch. in einer Bewerbergem.) sind unzulässig und führen zum Ausschlussdes jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergem..
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergem. mit demselben Unterauftragnehmer vor, diesen aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
8. Bewerbergem. müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergem. (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07.05.2019, 09:00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte.
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Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 070-165418 (2019-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch/Ersatzneubau Förderschule GHC – Planungsleistungen
V 47/19 F
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für den Abbruch und Ersatzneubau der Förderschule „Schule an der Lindenallee“, Lindenallee 1 in 06773 Gräfenhainichen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 686485.73 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Förderschule „Schule an der Lindenallee“
Lindenallee 1
06773 Gräfenhainichen
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-6, 8) sowie Wärmeschutz- und Energiebilanzierung in den...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-6, 8) sowie Wärmeschutz- und Energiebilanzierung in den Leistungsphasen 2-8 für folgendes Bauvorhaben: Abbruch des Bestandsgebäudes mit ca. 7 800 m³ und Errichtung einer einzügigen Förderschule für Lernbehinderte mit 120 Schülern in 10 Klassen und einer Bruttogrundfläche von 2 117 m. Der Schwerpunkt des Architekturentwurfs liegt auf den besonderen pädagogischen Anforderungen einer Förderschule für Lernbehinderte. Neben flexiblen multifunktionalen Räumkonzepten, differenzierten Aufenthaltsqualitäten und Rückzugsbereichen, wird auch auf die Beziehung zwischen Innen- und Außenraum Wert gelegt. Offen ist der Auftraggeber auch, mit dem Entwurf neue innovative Wege zu gehen, um vielgestaltige Lernlandschaften zu schaffen, welche die Förderschüler aus dem Alltag abholen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Planungsauftrag beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung benannten und für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architekten- und...”
Beschreibung der Optionen
Der Planungsauftrag beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung benannten und für die Realisierung der Bauaufgabe erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und optional 4-8. Stufenweise Vergabe: Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst verbindlich die Leistungsphase 2 bis 3, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen. Hinsichtlich der beschriebenen, aber nicht genannten Leistungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Leistungen durch einseitige schriftlich abzugebende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einzeln nach Leistungsphasen oder in Gruppen von Leistungsphasen oder insgesamt abzurufen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondereauf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen. Abbruch: Leistungsbestandteil (LP2-8) ist der Abbruch des ca. 7 800 m umfassenden Bestandsgebäudes in Stahlbeton-Fertigteil-Wandmontagebauweise (2MP). Dies dient der Vorbereitung des Geländes für den Ersatzneubau. Der Standort des Ersatzneubaus ist noch nicht abschließend geprüft. Aus diesem Grund sind die Leistungen in Verbindung mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes optional ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Anfragen sind spätestens bis 26.4.19, 12:00 Uhr, elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Das...”
Zusätzliche Informationen
Anfragen sind spätestens bis 26.4.19, 12:00 Uhr, elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Das Auskunftsersuchen muss die als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung u. die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern u. eine präzise Frage formulieren, deren Beantw. von der Vergabestelle erwartet wird.