Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Umsatz :
Bewertet wird der mittlere Jahresumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016), den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen im engeren Sinne (Rückbauleistungen im Schwimmbadbau / Rückbauleistungen aus dem Sport- und Freizeitbereich oder aus dem Bereich Sonderbauten) erwirtschaftet hat. Je nach Höhe des durchschnittlichen, mittleren Jahresumsatzes, der mit vergleichbaren Leistungen im engeren Sinne erwirtschaftet wurde, erhält der Bewerber Wertungspunkte nach folgender Staffel:
— >/= EUR 500 000,00: 100 Pkt.,
— >/= EUR 250 000,00: 75 Pkt.,
— >/= EUR 100 000,00: 50 Pkt..
Referenzen:
Für jede vergleichbare Referenz aus dem einschlägigen Referenzzeitraum erhält der Bewerber Wertungspunkte entsprechend den nachstehenden Kriterien. Die Maximalpunktzahl (250 Punkte) wird somit erreicht, wenn ein Bewerber 5 vergleichbare Referenzen aus dem Referenzzeitraum mit maximaler Wertung in allen, nachfolgenden Kriterien nachweist. Weist ein Bewerber mehr als 5 vergleichbare Referenzen nach, führt dies nicht zu einer höheren Punktzahl, da nur die „besten“ 5 Referenzen bewertet werden.
Die einzelnen Referenzen werden hierbei wie folgt bewertet:
— Referenzen aus dem Rückbau von Bauten im Sport- und Freizeitbereich oder aus dem Bereich Sonderbauten werden entsprechend Ihres Volumens höher gewertet:
—— Rückbau von Sport- oder Freizeiteinrichtungen oder Sonderbauten >/= 50 000 m BRI ab: 20 Pkt.,
—— Rückbau von Sport- oder Freizeiteinrichtungen oder Sonderbauten >/= 20 000 m BRI ab: 15 Pkt.,
—— Rückbau von Sport- oder Freizeiteinrichtungen oder Sonderbauten >/= 10 000 m BRI ab: 10 Pkt..
— Referenzen aus dem Bereich Rückbau Schwimmbäder, inkl. Hallen- und Freibäder, werden wie folgt höher gewertet:
—— Pro Referenz aus dem Bereich Schwimmbadrückbau werden 5 Pkt. vergeben.
— Vor dem Hintergrund des außergewöhnlichen Umfangs der Maßnahme wird außerdem der Umfang der eingereichten Referenzen (Gesamtkosten Rückbau- und Abbruchleistung, ohne Planungskosten, netto) wie folgt bewertet:
—— >/= EUR 1,0 Mio.: 10 Pkt.,
—— >/= EUR 0,5 Mio.: 5 Pkt.,
—— >/= EUR 0,2 Mio.: 3 Pkt..
— Vor dem Hintergrund, dass vorliegend eine umfassende, wenn auch stufenweise Beauftragung erfolgen soll, werden Referenzprojekte, in denen der Bewerber möglichst umfassend tätig war, entsprechend den Handlungsbereichen der AHO höher und wie folgt bewertet:
—— 4 Handlungsbereiche: 5 Pkt.,
—— 3 Handlungsbereiche: 4 Pkt.,
—— 2 Handlungsbereiche: 2 Pkt..
— Vor dem Hintergrund der rechtlichen (insb. vergaberechtlichen) Besonderheiten, die die Leistungserbringung für Öffentliche Auftraggeber mit sich bringt, wird jede Referenz für einen Öffentlichen Auftraggeber zusätzlich mit 10 Pkt. bewertet. Die Einzelheiten können dem Verfahrensbrief entnommen werden.