Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber hinsichtlich des mittleren Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2016, 2015) und im Hinblick auf die eingereichten Referenzen wie nachstehend dargestellt prüfen. Diejenigen 5 Bewerber, die hiernach die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber bewertet den mittleren Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2016, 2015) der Bewerber, der mit vergleichbaren Leistungen erbracht wurde. Die Punktevergabe erfolgt hierbei wie folgt:
— > 1,0 Mio. EUR: 100 Pkt.,
— >/= 750 000 EUR: 90 Pkt.,
— >/= 500 000 EUR: 70 Pkt.,
— >/= 250 000 EUR: 50 Pkt.
Der Auftraggeber bewertet höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte je Bewerber weiterhin hinsichtlich der folgenden Aspekte:
— Anzahl der Nutzungsbereiche (Sportbad mit einer Wasserfläche von mindestens 450 m, Erlebnisbad mit einer Wasserfläche von mindestens 250 m und Nutzung Saunabereich mit mindestens 4 Schwitzräumen). Die Punktevergabe erfolgt hierbei wie folgt:
—— ein Nutzungsbereich: 5 Pkt.
—— zwei Nutzungsbereiche: 12 Pkt.
—— drei Nutzungsbereiche: 20 Pkt.
Durch die betrachteten 5 vergleichbaren Referenzen können im Bereich „Nutzungsbereiche“ somit max. 100 Pkt. erreicht werden.
— Volumen der eingereichten Referenzen (KG 300 + 400, netto). Die Punktevergabe erfolgt hierbei wie folgt:
—— >/= 50,0 Mio. EUR: 10 Pkt.,
—— >/= 30,0 Mio. EUR: 5 Pkt.,
—— >/= 20,0 Mio. EUR: 3 Pkt.,
—— >/= 10,0 Mio. EUR: 1 Pkt.
Durch die betrachteten 5 vergleichbaren Referenzen können im Bereich „Volumen“ somit max. 50 Pkt. erreicht werden.
— Leistungsumfang der Projektstufen 2 (Planung), 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) (gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9) anhand der Anzahl der erbrachten Leistungsbereiche. Die Punktevergabe erfolgt hierbei wie folgt:
—— fünf Handlungsbereiche: 5 Pkt.,
—— vier Handlungsbereiche: 4 Pkt.,
—— drei Handlungsbereiche: 2 Pkt.
Durch die betrachteten 5 vergleichbaren Referenzen können im Bereich „Leistungsumfang“ somit max. 25 Pkt. erreicht werden.
— Leistungserbringung für Öffentlichen Auftraggeber. Die Punktevergabe erfolgt hierbei wie folgt:
—— Leistungserbringung für Öffentlichen Auftraggeber: 5 Pkt.,
—— Leistungserbringung für privaten Auftraggeber: 0 Pkt.
Durch die betrachteten 5 vergleichbaren Referenzen können im Bereich „Öffentlicher Auftraggeber“ somit max. 25 Pkt. erreicht werden. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich den fünften Auswertungsrang erreichen sollten, wird die Auftraggeberin auch sämtliche punktgleichen, fünftplatzierten Bewerber auffordern, sodass in diesem Falle mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können. Die Einzelheiten der Bewertung können dem Verfahrensbrief entnommen werden.