Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallwirtschaft Region Hannover – Lieferung von 4 stationären Zerkleinerern für Restabfall
817/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Zerkleinerungsmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 4 stationären Zerkleinerern für Restabfall inkl. Wartungsverträge.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Hannover
Moorwaldweg 312
30659 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA) am Standort Hannover-Lahe werden 4 stationäre Zerkleinerer für Restabfall benötigt....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA) am Standort Hannover-Lahe werden 4 stationäre Zerkleinerer für Restabfall benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung inkl. Montage der 4 Zerkleinerer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die Maschinen anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Handhabung des Betriebs nach Urteil der Vergabestelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Handhabung der Wartung nach Urteil der Vergabestelle
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Zerkleinerungsergebnisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für jeden Bieter auszufüllen.
— BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für jeden Bieter auszufüllen.
— BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, befindet sich als Anlage zum Angebot eine zusätzliche Unternehmensbeschreibung des Herstellers,
— BB 2 Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter auszufüllen.
Angaben jeweils für 2015, 2016, 2017 und Mittelwert 2015-2017:
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. Falls der Bieter nicht mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter auszufüllen.
Angaben jeweils für 2015, 2016, 2017 und Mittelwert 2015-2017:
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, sind zusätzlich die Gesamtumsätze des Herstellers einzutragen,
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die Lieferung von Abfallzerkleinerern.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter auszufüllen.
— BL 1 Qualitätssicherung:
Als Anlage zum Angebot ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter auszufüllen.
— BL 1 Qualitätssicherung:
Als Anlage zum Angebot ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) beigefügt. Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller des Zerkleinerers identisch ist, reicht ein Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001 für den Hersteller aus (Deckblatt des Zertifikats ausreichend).
— BL 2 Referenzen Lieferung von Abfallzerkleinerern (mindestens 3 Referenzen) mit Angabe:
—— des Auftraggebers,
—— des Modells,
—— des Lieferdatums,
—— des Einsatzzwecks,
—— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-22
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-22
13:00 📅
“Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs....”
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Wartungsverträge, wobei diese für 6 000 Betriebsstunden auszulegen sind, was einer Laufzeit von etwas über 2 Jahren entsprechen könnte; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bieter haben vor Angebotsabgabe gemeinsam mit dem Auftraggeber zu prüfen, ob die Anforderungen der Zerkleinerer an die Örtlichkeiten den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb genügen. Angebote von Bietern, die keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt haben, können nicht gewertet werden! Der Bieter hat dazu einen Termin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Für weitere Information siehe Vergabeunterlagen.
Es ist ein Testbetrieb für alle geeigneten Bieter mit wertungsfähigen Angeboten vorgesehen. Die Ergebnisse aus diesem Test fließen in die Bewertung ein. Die Bieter müssen sich daher bereit erklären, auf Aufforderung „innerhalb von 14 Tagen“ jeweils einen Zerkleinerer für einen Testbetrieb von maximal 3 Werktagen (Montag bis Freitag) zur Verfügung zu stellen (inkl. Auf- und Abbau in Hannover).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY7AH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306/3307/3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 075-177646 (2019-04-12)