Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
1) Bestätigte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Berufshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen,
Dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
oder
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKO-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindungen angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
Die SOKO-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach 3 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz
(Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKO-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren
Teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen,
Dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKO-Bau ausgestellt.