Auftragsbekanntmachung (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Berufsschulen
Kurze Beschreibung:
“Estricharbeiten für den 2. Bauabschnitt des Neubaus der staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Berufsschulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Datum des Beginns: 2020-02-10 📅
Datum des Endes: 2020-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-260383
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 086-204778
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich...”
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisseinformiert (Fax/E-Mail).
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Quelle: OJS 2019/S 107-260383 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abriss und Neubau staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck – LV 112b Estricharbeiten BA2.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den kreiseigenen Hochbau
Kontakt
Telefon: +49 8141 / 519-871📞
Fax: +49 8141 / 519-308 📠
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 184-446989 (2019-09-19)