Auftragsbekanntmachung (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Berufsschulen
Kurze Beschreibung:
“Abriss und Neubau staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck – LV 608d Pneumatik FOS.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Berufsschulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroartikel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-24 📅
Datum des Beginns: 2020-03-30 📅
Datum des Endes: 2020-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 248-612352
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 212-519357
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. (gem. §55 Abs. 2 VgV)”
Quelle: OJS 2019/S 248-612352 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroartikel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroartikel📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den kreiseigenen Hochbau
Kontakt
Telefon: +49 8141 / 519-871📞
Fax: +49 8141 / 519-308 📠
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft Gemäß § 160 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft Gemäß § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 083-195904 (2020-04-24)