ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 19FEI40125
Kurze Beschreibung:
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Teltow-Fläming
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-03 📅
Datum des Beginns: 2020-01-06 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 169-414283
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Bereits beteiligte Unternehmen: Siehe Seite 1 der Angebotserklärung (Vergabeunterlage).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Bereits beteiligte Unternehmen: Siehe Seite 1 der Angebotserklärung (Vergabeunterlage).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über die Verfügbarkeit und Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Personals entsprechend der fachlichen
Anforderungen gemäß Anlage 2 des Vertrages.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen der ersten beiden Anstriche können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen der ersten beiden Anstriche können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 19FEI40125 herunterzuladen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Geforderte Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
—— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Arch.-/Ing.-Leistungen, bauaffine DL, Region Ost, Frau Jana Schneider
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=fSdGWzxx7GQ%253d🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Arch.-/Ing.-Leistungen, bauaffine DL, Region Ost
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: Schneider, Jana
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Bereits beteiligte Unternehmen: Siehe Seite 1 der Angebotserklärung (Vergabeunterlage).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 169-414283 (2019-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung.
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung.
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) – Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 240-590179 (2019-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254879
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 240-590179
ABl. S-Ausgabe: 105
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) — Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) — Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Quelle: OJS 2020/S 105-254879 (2020-05-28)
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) - Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/ Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/ Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Quelle: OJS 2020/S 138-340372 (2020-07-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-08) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: floerian.roet@deutschebahn.com📧
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teltow-Fläming
Quelle: OJS 2023/S 017-047328 (2023-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) - Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Referenznummer: 19FEI40125
Kurze Beschreibung:
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) - Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
ABS Berlin-Dresden, PA 3, Bahnhof Wünsdorf und PA 8.1 Maßnahmen v = 200 km/h Wünsdorf-Waldstadt (a) - Neuhof; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens werden die Bahnanlagen im Bereich Wünsdorf bis Neuhof für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschließlich Bau einer Personenunterführung und Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrags sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 9c0021c6-2c3d-427b-9759-b36e8e3fc4e9 Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-06 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 12838
Stadt: Deutschland, Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 57290.50 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019600439
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 47228614-8ff7-4182-9882-7b4dd00ce42f
Postanschrift: Helmstedter Chaussee 25
Postleitzahl: 39130
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 03916353110📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit den zusätzlichen Sperrpausen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen Sperrpausen ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauleistung in den vorgegebenen Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Die fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit den zusätzlichen Sperrpausen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen Sperrpausen ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauleistung in den vorgegebenen Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
39, 41, 42: Für den Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems, die Gleiserneuerung ohne Schiene, die Errichtung der LSW 1 und zur Fertigstellung der Gleis- und Tiefbauarbeiten wurden zusätzliche Sperrpausen eingeplant, zu deren Sicherstellung Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung und zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen des technisch Berechtigten (TB), Sicherungsüberwachung, Schaltantragstellung, Betra-Antragstellung und Bahnerdung durch die Bauüberwachung zu erbringen sind.
39, 41, 42: Für den Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems, die Gleiserneuerung ohne Schiene, die Errichtung der LSW 1 und zur Fertigstellung der Gleis- und Tiefbauarbeiten wurden zusätzliche Sperrpausen eingeplant, zu deren Sicherstellung Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung und zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen des technisch Berechtigten (TB), Sicherungsüberwachung, Schaltantragstellung, Betra-Antragstellung und Bahnerdung durch die Bauüberwachung zu erbringen sind.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2517339.03 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: 030 643824 540📞
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Bauüberwachungsleistungen für die geänderten und zusätzlichen Bauleistungen der Gewerke Oberbau, Tiefbau, Oberleitung und konstruktiver Ingenieurbau können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den Leistungen der technischen Bauüberwachung und des Abfallmanagements ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen und geänderten Bauleistungen ein objektspezifisch begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauarbeiten in den vorgesehenen Bauphasen und Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Die Bauüberwachungsleistungen für die geänderten und zusätzlichen Bauleistungen der Gewerke Oberbau, Tiefbau, Oberleitung und konstruktiver Ingenieurbau können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den Leistungen der technischen Bauüberwachung und des Abfallmanagements ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen und geänderten Bauleistungen ein objektspezifisch begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauarbeiten in den vorgesehenen Bauphasen und Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund geänderter und zusätzlicher Bauleistungen werden zusätzliche Bauüberwachungsleistungen beim Abfallmanagement, sowie in den Gewerken Oberbau, Oberleitungsanlagen und konstruktiver Ingenieurbau für die EÜ Personenunterführung und den Bauzustand Bahnsteige 1 / 3 erforderlich.
Aufgrund geänderter und zusätzlicher Bauleistungen werden zusätzliche Bauüberwachungsleistungen beim Abfallmanagement, sowie in den Gewerken Oberbau, Oberleitungsanlagen und konstruktiver Ingenieurbau für die EÜ Personenunterführung und den Bauzustand Bahnsteige 1 / 3 erforderlich.
Quelle: OJS 2024/S 006-014271 (2024-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 507067.50 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 30 643824 540📞
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Bauüberwachungsleistungen für die Gleiserneuerung ohne Schiene sowie zur Fertigstellung von Hauptvertrags- und Nachtragsleistungen im Jahr 2023 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Die Gleiserneuerung ohne Schiene ist im Rahmen einer Sperrpause im gleichen Baubereich durchzuführen, wo bereits hauptvertragliche Leistungen für die Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h erbracht werden. Damit lässt sich diese Bauüberwachungsleistung nicht von den übrigen Leistungen trennen und ist zeitlich und örtlich zusammenhängend auszuführen. Für die Hauptvertrags- und Nachtragsleistungen, die aufgrund von Materialengpässen und nicht gewährten Sperrpausen in das Jahr 2023 verschoben wurden, sind teilweise bereits Leistungen erbracht. Ein Wechsel der Bauüberwachung ist zur Gewährleistung einer durchgehenden Qualitätssicherung daher nicht praktikabel.
Die Bauüberwachungsleistungen für die Gleiserneuerung ohne Schiene sowie zur Fertigstellung von Hauptvertrags- und Nachtragsleistungen im Jahr 2023 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Die Gleiserneuerung ohne Schiene ist im Rahmen einer Sperrpause im gleichen Baubereich durchzuführen, wo bereits hauptvertragliche Leistungen für die Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h erbracht werden. Damit lässt sich diese Bauüberwachungsleistung nicht von den übrigen Leistungen trennen und ist zeitlich und örtlich zusammenhängend auszuführen. Für die Hauptvertrags- und Nachtragsleistungen, die aufgrund von Materialengpässen und nicht gewährten Sperrpausen in das Jahr 2023 verschoben wurden, sind teilweise bereits Leistungen erbracht. Ein Wechsel der Bauüberwachung ist zur Gewährleistung einer durchgehenden Qualitätssicherung daher nicht praktikabel.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
36: Zur unverzüglichen Umsetzung einer Gleiserneuerung ohne Schiene im Rahmen einer sicherheitsbedingten Maßnahme, sowie zur Realisierung offener Vertrags- und Nachtragsleistungen sind die Bauüberwachungsleistungen in 2023 fortzuführen. Enthalten sind eisenbahnbetrieblichen Leistungen des TB und Betra-Antragstellung, die mögliche Realisierung der Bauleistungen in Total- oder Einzelsperrungen nach Erfordernis auch im 3-Schicht-Betrieb, sowie Bauüberwachungsleistungen TK für Zusammenhangsmaßnahmen.
36: Zur unverzüglichen Umsetzung einer Gleiserneuerung ohne Schiene im Rahmen einer sicherheitsbedingten Maßnahme, sowie zur Realisierung offener Vertrags- und Nachtragsleistungen sind die Bauüberwachungsleistungen in 2023 fortzuführen. Enthalten sind eisenbahnbetrieblichen Leistungen des TB und Betra-Antragstellung, die mögliche Realisierung der Bauleistungen in Total- oder Einzelsperrungen nach Erfordernis auch im 3-Schicht-Betrieb, sowie Bauüberwachungsleistungen TK für Zusammenhangsmaßnahmen.
Quelle: OJS 2024/S 007-016187 (2024-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 54970.50 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: 999999📞
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Bauüberwachungsleistungen für die geänderten und zusätzlichen Bauleistungen der Gewerke TK und Umwelt können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den Leistungen der Bauüberwachung TK ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen und geänderten Bauleistungen ein Objektspezifisch begrenzter Wechsel des AN für die Überwachung einzelner Anlagen des Gesamtsystems nicht praktikabel ist. Die örtlich und zeitlich erweiterten Einflüsse auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt sind durchgehend im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme zu überwachen und zu dokumentieren. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauarbeiten in den vorgesehenen Bauphasen und Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Die Bauüberwachungsleistungen für die geänderten und zusätzlichen Bauleistungen der Gewerke TK und Umwelt können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den Leistungen der Bauüberwachung TK ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen und geänderten Bauleistungen ein Objektspezifisch begrenzter Wechsel des AN für die Überwachung einzelner Anlagen des Gesamtsystems nicht praktikabel ist. Die örtlich und zeitlich erweiterten Einflüsse auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt sind durchgehend im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme zu überwachen und zu dokumentieren. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauarbeiten in den vorgesehenen Bauphasen und Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
35, 38: Aufgrund geänderter und zusätzlicher Bauleistungen werden zusätzliche Bauüberwachungsleistungen in den Gewerken Telekommunikation (TK) und Umwelt erforderlich. Die zusätzlich zu überwachenden Bauleistungen TK betreffen die Umplanung von Fernmeldekabeln, die Innenvernetzung des ESTW-A Wünsdorf und dessen MAS-90-Anbindung. Die Umweltleistungen betreffen die Gleiserneuerung ohne Schiene, den Einsatz des PM1000 und die Verschiebung von Vertragsleistungen.
35, 38: Aufgrund geänderter und zusätzlicher Bauleistungen werden zusätzliche Bauüberwachungsleistungen in den Gewerken Telekommunikation (TK) und Umwelt erforderlich. Die zusätzlich zu überwachenden Bauleistungen TK betreffen die Umplanung von Fernmeldekabeln, die Innenvernetzung des ESTW-A Wünsdorf und dessen MAS-90-Anbindung. Die Umweltleistungen betreffen die Gleiserneuerung ohne Schiene, den Einsatz des PM1000 und die Verschiebung von Vertragsleistungen.
Quelle: OJS 2024/S 024-070153 (2024-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16829.50 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen LST im Zusammenhang mit den ETCS-Anpassungen, Anpassungen im ESTW-A Baruth und zusätzlichen Bauzuständen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erfolgen. Mit den Bauüberwachungsleistungen LST für das ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt. Damit lässt sich diese Bauüberwachungsleistung nicht von den übrigen Leistungen trennen und ist zeitlich und örtlich zusammenhängend auszuführen. Ein Wechsel der Bauüberwachung ist zur Gewährleistung einer durchgehenden Qualitätssicherung daher nicht praktikabel. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Überwachung der Bauleistung in bereits eingeplanten Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Die zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen LST im Zusammenhang mit den ETCS-Anpassungen, Anpassungen im ESTW-A Baruth und zusätzlichen Bauzuständen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erfolgen. Mit den Bauüberwachungsleistungen LST für das ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt. Damit lässt sich diese Bauüberwachungsleistung nicht von den übrigen Leistungen trennen und ist zeitlich und örtlich zusammenhängend auszuführen. Ein Wechsel der Bauüberwachung ist zur Gewährleistung einer durchgehenden Qualitätssicherung daher nicht praktikabel. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Überwachung der Bauleistung in bereits eingeplanten Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
28: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Zusammenhang mit der Errichtung und der Inbetriebnahme des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt sind ETCS-Anpassungen an der Strecke 6135, Anpassungen des Nachbarstellwerks ESTW-A Baruth(Mark) und zusätzliche Zusammenhangsleistungen für die Bauzustände 1.5, 2.9 und 3.1 erforderlich. Zur Überwachung dieser Arbeiten sind zusätzliche Bauüberwachungsleistungen LST zu erbringen.
28: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Zusammenhang mit der Errichtung und der Inbetriebnahme des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt sind ETCS-Anpassungen an der Strecke 6135, Anpassungen des Nachbarstellwerks ESTW-A Baruth(Mark) und zusätzliche Zusammenhangsleistungen für die Bauzustände 1.5, 2.9 und 3.1 erforderlich. Zur Überwachung dieser Arbeiten sind zusätzliche Bauüberwachungsleistungen LST zu erbringen.
Quelle: OJS 2024/S 024-070553 (2024-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14)
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
19FEI40125_NT43
Für die erforderlichen Restarbeiten Oberbau, sowie zur Herstellung einer durchgängigen Verstärkerleitung wurden zusätzliche Sperrpausen eingeplant. Zu deren Sicherstellung sind Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung Oberbau, Qualitätsüberwachung Schienenbearbeitung (QüS) und EEA und zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen des technisch Berechtigten (TB), Sicherungsüberwachung, Schaltantragstellung, Betra-Antragstellung und Bahnerdung durch die Bauüberwachung zu erbringen.
19FEI40125_NT43
Für die erforderlichen Restarbeiten Oberbau, sowie zur Herstellung einer durchgängigen Verstärkerleitung wurden zusätzliche Sperrpausen eingeplant. Zu deren Sicherstellung sind Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung Oberbau, Qualitätsüberwachung Schienenbearbeitung (QüS) und EEA und zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen des technisch Berechtigten (TB), Sicherungsüberwachung, Schaltantragstellung, Betra-Antragstellung und Bahnerdung durch die Bauüberwachung zu erbringen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit den zusätzlichen Sperrpausen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen Sperrpausen ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauleistung in den vorgegebenen Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Abschluss der Baumaßnahme und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Die fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit den zusätzlichen Sperrpausen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei zusätzlichen Sperrpausen ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter eine fristgerechte Ausführung der Bauleistung in den vorgegebenen Sperrpausen nicht möglich, was nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Abschluss der Baumaßnahme und den Eisenbahnbetrieb hätte.
Quelle: OJS 2024/S 034-100093 (2024-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
VAE 46
Die Fortführung der fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung des Ausführungszeitraums ins Jahr 2024 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen, vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der technischen und eisenbahnbetrieblichen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und abschließend fertigzustellen.
VAE 46
Die Fortführung der fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung des Ausführungszeitraums ins Jahr 2024 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen, vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der technischen und eisenbahnbetrieblichen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und abschließend fertigzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
VAE 46
Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind sowohl Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung, als auch zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen TB und der Sicherungsüberwachung durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen.
VAE 46
Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind sowohl Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung, als auch zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen TB und der Sicherungsüberwachung durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen.
Quelle: OJS 2024/S 076-225260 (2024-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ45 Die Fortführung der fachtechnischen Leistungen der Bauüberwachung TK zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum
Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den
Leistungen der Bauüberwachung TK ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung
des Ausführungszeitraums ins Jahr 2024 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen,
vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und
abschließend fertigzustellen.
LÄ45 Die Fortführung der fachtechnischen Leistungen der Bauüberwachung TK zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum
Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den
Leistungen der Bauüberwachung TK ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung
des Ausführungszeitraums ins Jahr 2024 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen,
vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und
abschließend fertigzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ45 Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung TK durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten von 6 Mannmonaten zu 80% waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen und sind damit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
LÄ45 Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung TK durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten von 6 Mannmonaten zu 80% waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen und sind damit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
Quelle: OJS 2024/S 131-406891 (2024-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ47: Im Zusammenhang mit den Bauleistungen der Sperrpause November 2024 auf der Strecke 6135 wurden zusätzliche
Bauüberwachungsleistungen als zwingend notwendig erachtet. Gegenstand des Nachtragsangebotes sind die Leistungen
Fachbauüberwachung und Sicherungsüberwachung für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen, Schaltanforderung und Bahnerdung
sowie der Betra-Antrag für die Leistungen zur Anpassung der Bahnsteigplatten Haltepunkt Neuhoff und das Umsetzen des Bremsprellbocks
Gelis 3 Bahnhof Wünsdorf während der Sperrpause am 11.11.2024. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und
angemessen. Die zusätzlichen Leistungen sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so
dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist.
LÄ47: Im Zusammenhang mit den Bauleistungen der Sperrpause November 2024 auf der Strecke 6135 wurden zusätzliche
Bauüberwachungsleistungen als zwingend notwendig erachtet. Gegenstand des Nachtragsangebotes sind die Leistungen
Fachbauüberwachung und Sicherungsüberwachung für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen, Schaltanforderung und Bahnerdung
sowie der Betra-Antrag für die Leistungen zur Anpassung der Bahnsteigplatten Haltepunkt Neuhoff und das Umsetzen des Bremsprellbocks
Gelis 3 Bahnhof Wünsdorf während der Sperrpause am 11.11.2024. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und
angemessen. Die zusätzlichen Leistungen sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so
dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄ47: zusätzliche Leistungen der Fachbau- und Sicherungsüberwachung
Quelle: OJS 2025/S 022-067323 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
49- Gemäß § 5.1 des Ingenieurvertrags wurde der Termin zur Fertigstellung der Bauleistungen mit dem 31.12.2022 vereinbart. Da jedoch Bauleistungen in den Zeitraum vom 05.06.2023 bis 21.10.2023 verschoben wurden, wurde dieser Termin maßgeblich überschritten. Unter Berücksichtigung der bis November 2024 erbrachten, vertraglichen und zusätzlichen Bauleistungen erstreckt sich der Bearbeitungszeitraum für die nachlaufenden Bauüberwachungsleistungen – darunter die Aufmaßprüfung, Nachtragsbearbeitung sowie die Fertigstellung der Bauakte und Rückführung der Bestandspläne bis Juni 2025.
49- Gemäß § 5.1 des Ingenieurvertrags wurde der Termin zur Fertigstellung der Bauleistungen mit dem 31.12.2022 vereinbart. Da jedoch Bauleistungen in den Zeitraum vom 05.06.2023 bis 21.10.2023 verschoben wurden, wurde dieser Termin maßgeblich überschritten. Unter Berücksichtigung der bis November 2024 erbrachten, vertraglichen und zusätzlichen Bauleistungen erstreckt sich der Bearbeitungszeitraum für die nachlaufenden Bauüberwachungsleistungen – darunter die Aufmaßprüfung, Nachtragsbearbeitung sowie die Fertigstellung der Bauakte und Rückführung der Bestandspläne bis Juni 2025.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: zusätzliche Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Quelle: OJS 2025/S 027-084015 (2025-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
050_Die Fortführung der fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung des Ausführungszeitraums ins Jahr 2026 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen, vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der technischen und eisenbahnbetrieblichen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und abschließend fertigzustellen.
050_Die Fortführung der fachtechnischen und eisenbahnbetrieblichen Leistungen der Bauüberwachung zur Begleitung der Restleistungen und Abnahmen bis zum Projektabschluss kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den eisenbahnbetrieblichen Leistungen ist für die gesamte Bauzeit die Bauüberwachung beauftragt, weshalb bei der eingetretenen Verlängerung des Ausführungszeitraums ins Jahr 2026 ein zeitlich begrenzter Wechsel des AN nicht praktikabel ist. Zum Abschluss einer kontinuierlichen, vollumfänglichen Baudokumentation sind die Leistungen der technischen und eisenbahnbetrieblichen Bauüberwachung weiterhin durch den AN zu erbringen und abschließend fertigzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
050_Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind sowohl Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung, als auch zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen TB und der Sicherungsüberwachung durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen.
050_Zur Überwachung der baulichen Restleistungen, sowie zur Durchführung von Abnahmen, der Mängelnachverfolgung, der Baudokumentation und zur Fertigstellung der Bauakten mit dem Ziel eines geregelten Projektabschlusses sind sowohl Leistungen der fachtechnischen Bauüberwachung, als auch zusätzliche eisenbahnbetriebliche Leistungen TB und der Sicherungsüberwachung durch die Bauüberwachung zu erbringen. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zu erkennen.