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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallanalyse📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: ABS OLD−WHV, PFA 1 HBM; Fachbauüberwachung Abfallmanagement
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-08 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Kein Insolvenzverfahren beantragt,
— Keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Kein Insolvenzverfahren beantragt,
— Keine Steuer− / Abgabenschulden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sachkunde verantwortliche Projektleitung:
— Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, überwiegender Anteil der Leistungen wird mit eigenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sachkunde verantwortliche Projektleitung:
— Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, überwiegender Anteil der Leistungen wird mit eigenen Kapazitäten ausgeführt,
— Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit Angabe beruflicher Qualifikation und objektbezogener Eignung Dipl.-Geologe, Dipl.-Ing. Technischer Umweltschutz, Dipl. Umweltwissenschaftler oder gleichwertig Deutsche Sprache sämtlicher beteiligter Mitarbeiter: verhandlungssicher.
Sachkunde Projektteam:
— Sachkunde gem. DGuV 101−004 / TRGS 519 (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen) sowie gem. TRGS 519 (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten),
— Fachkunde im elektronischen Abfallnachweisverfahren (vorzugsweise ZEDAL),
— Übergeordnetes Projekt- und Qualitätsmanagement durch einen dem Projektteam zugehörigen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG,
— Probenehmer mit Sachkundelehrgang für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 oder gleichwertig,
— Verfügbarkeit von mind. 3 für die Signatur von Begleitscheinen bevollmächtigten Mitarbeitern mit Praxiserfahrung bei der FBÜ Abfall in Projekten der Infrastruktur,
— Einsetzbare technische Ausstattung zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (NachwV): 3 mobile ZEDAL−Arbeitsplätze mit Notebook.
Funk−Internet und von der Bundesnetzagentur zugelassenem Kartenleser, Stromversorgung für einen Arbeitstag,
— Kenntnis über relevante behördliche Erlasse, Altschotterrichtlinie der DB AG etc,
— Deutsche Sprache sämtlicher beteiligter Mitarbeiter: verhandlungssicher.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-11
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 156-386263 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ABS OLD-WHV, PFA 1 HBM; Fachbauüberwachung Abfallmanagement.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: ABS OLD−WHV, PFA 1 HBM; Fachbauüberwachung Abfallmanagement.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 156-386263
Auftragsvergabe
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Titel: ABS OLD-WHV, PFA 1 HBM; Fachbauüberwachung Abfallmanagement
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 210-514508 (2019-10-28)