Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag
2019-32-3223-AG 3-1
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen...”
Kurze Beschreibung
Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld.
1️⃣
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Krefeld Krefeld Der genaue Erfüllungsort hängt von der Örtlichkeit der Leistung (Maßnahme) ab und erstreckt sich auf das gesamt Stadtgebiet.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld.
Die Laufzeit des Vertrages kann maximal 48 Monate umfassen. Nähere Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen (Vertrag) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen
— Nachweis Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung Nordrhein-Westfalen,
— Erlaubnis für den gewerblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen
— Nachweis Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung Nordrhein-Westfalen,
— Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Lizenz für den grenzübergreifenden gewerblichen Güterkraftverkehr,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe EU,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Vor Zuschlagserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Übersicht Fuhrpark mit den jeweiligen Kopien der Zulassungsbescheinigung (Abgleich der geforderten technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge),
— Nachweis der Verfügbarkeit Verwahr- bzw. Sicherstellungsgeländes (Mietvertrag, Grundbuchauszug),
— Nachweis des Versicherungsschutzes durch Vorlage entsprechender Policen und Prämienzahlungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
Eigenerklärung über die Größe des Betriebes, insbesondere die Zahl und die berufliche Qualifizierung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
Eigenerklärung über die Größe des Betriebes, insbesondere die Zahl und die berufliche Qualifizierung der ständigen und zur Aushilfe eigestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die für die Ausführung des ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, des vorhandenen Fuhrparks sowie Verwahr- und Sicherstellungsgeländes.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen
“Fragen zum laufenden Vergabeverfahren sind bis spätestens 13.12.2019 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP) zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YQTN”
Fragen zum laufenden Vergabeverfahren sind bis spätestens 13.12.2019 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP) zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YQTN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit: Ein öffentlicher Antrag ist gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 212-520239 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Fachbereich 32 — Sicherheit und Ordnung
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 440 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 212-520239
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019/S212-520239
Titel: Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag sowie zwangsweise Kraftfahrzeugöffnungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Goertz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dießemer Bruch 76
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YP4F
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit: Ein öffentlicher Antrag ist gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 056-133366 (2020-03-16)