Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag

Stadt Krefeld

Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-31 Auftragsbekanntmachung
2020-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: 2019-32-3223-AG 3-1
Kurze Beschreibung:
Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld
Postanschrift: Hansastraße 32
Postleitzahl: 47799
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.krefeld.de 🌏
E-Mail: walter.prieps@krefeld.de 📧
Telefon: +49 2151862284 📞
Fax: +49 2151862309 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YQTN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YQTN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 212-520239
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Fragen zum laufenden Vergabeverfahren sind bis spätestens 13.12.2019 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP) zu stellen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YQTN

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Laufzeit des Vertrages kann maximal 48 Monate umfassen. Nähere Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen (Vertrag) zu entnehmen.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiet Krefeld Krefeld Der genaue Erfüllungsort hängt von der Örtlichkeit der Leistung (Maßnahme) ab und erstreckt sich auf das gesamt Stadtgebiet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen
— Nachweis Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung Nordrhein-Westfalen,
— Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Lizenz für den grenzübergreifenden gewerblichen Güterkraftverkehr,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe EU,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Vor Zuschlagserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Übersicht Fuhrpark mit den jeweiligen Kopien der Zulassungsbescheinigung (Abgleich der geforderten technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge),
— Nachweis der Verfügbarkeit Verwahr- bzw. Sicherstellungsgeländes (Mietvertrag, Grundbuchauszug),
— Nachweis des Versicherungsschutzes durch Vorlage entsprechender Policen und Prämienzahlungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
Eigenerklärung über die Größe des Betriebes, insbesondere die Zahl und die berufliche Qualifizierung der ständigen und zur Aushilfe eigestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die für die Ausführung des ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, des vorhandenen Fuhrparks sowie Verwahr- und Sicherstellungsgeländes.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung
Internetadresse: www.krefeld.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YQTN/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Siehe Vergabeunterlagen
Fragen zum laufenden Vergabeverfahren sind bis spätestens 13.12.2019 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP) zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YQTN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit: Ein öffentlicher Antrag ist gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 212-520239 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 440 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-133366
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 212-520239
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YP4F

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-01 📅
Name: Goertz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dießemer Bruch 76
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 440 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 32 — Sicherheit und Ordnung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 056-133366 (2020-03-16)