Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1:
— Fuhrpark mit mindestens 6 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG,
— Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen,
— Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen,
— Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 PKW-Fahrzeuge (Mindestmaße: Länge 5,00 m, Breite 2,50 m), welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von maximal 10 Kilometer Luftlinie von Offenbach/Main entfernt liegt,
— Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten,
— Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen,
— Zwischen der telefonischen Auftragsvergabe und dem Eintreffen des Abschleppwagens am Einsatzort dürfen maximal 30 Minuten vergehen,
— Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
— Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.
Los 2:
— Fuhrpark mit mindestens 3 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG,
— Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen,
— Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen,
— Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 PKW-Fahrzeuge (Mindestmaße: Länge 5,00 m, Breite 2,50 m), welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von maximal 10 Kilometer Luftlinie von Offenbach/Main entfernt liegt,
— Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten,
— Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen,
— Nach der telefonischen Auftragsvergabe ist das Fahrzeug innerhalb von 4 Stunden abzuschleppen,
— Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG,
— Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.
Los 3:
— Fuhrpark mit mindestens einen Abschleppfahrzeug für Fahrzeuge bis 7,49 t zGG,
— Fuhrpark mit mindestens einem Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge ab 7,5 t zGG,
— Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen,
— Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen,
— Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 2 LKW-Fahrzeuge (Mindestmaße: 20,00 m Länge und 3,50 m Breite), welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer Luftlinie von Offenbach/Main entfernt liegt,
— Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten,
— Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen,
— Zwischen der telefonischen Auftragsvergabe und dem Eintreffen des Abschleppwagens am Einsatzort dürfen maximal 30 Minuten vergehen,
— Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
— Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.