Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1:
— Fuhrpark mit mindestens 6 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG,
— Fuhrpark mit mindestens einen Abschleppfahrzeug für Fahrzeuge bis 7,49 t zGG,
— Fuhrpark mit mindestens einem Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge ab 7,5 t zGG,
— Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen,
— Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen,
— Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 Fahrzeuge, welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer von der Stadtgrenze Offenbach/Main entfernt liegt (Bitte geben Sie mit Angebotsabgabe die Adresse dieser Verwahrungsfläche an.),
— Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten,
— Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen,
— Zwischen der telefonischen Auftragsvergabe und dem Eintreffen des Abschleppwagens am Einsatzort dürfen maximal 30 Minuten vergehen,
— Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
— Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte erfolgen können.
Los 2:
— Fuhrpark mit mindestens 3 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG,
— Fuhrpark mit mindestens einen Abschleppfahrzeug für Fahrzeuge bis 7,49 t zGG,
— Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen,
— Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen,
— Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 Fahrzeuge, welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer von der Stadtgrenze Offenbach/Main entfernt liegt (Bitte geben Sie mit Angebotsabgabe die Adresse dieser Verwahrungsfläche an.),
— Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten,
— Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen,
— Nach der schriftlichen Auftragsvergabe (Fax/Mail) ist das Schrottfahrzeug innerhalb von 4 Stunden abzuschleppen,
— Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
— Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte erfolgen können,
— Eine Anerkennung als Annahmestelle gemäß § 5 Abs. 3 der Altfahrzeug-Verordnung muss vorliegen,
— Die Verwertung/Entsorgung von Fahrzeugen muss durch einen anerkannten Verwertungsbetrieb für Altfahrzeuge gemäß der Altfahrzeug-Verordnung/Richtlinie 2000/53 EG über Altfahrzeuge erfolgen.