Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zu-ständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Er ist in 13 Lose (01 – 13) für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht und in 4 Lose (A – D) für Schwerverkehr der Gruppe I und II (ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht) eingeteilt (Anlagen 1.1 und 1.2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: V2-9221-0015
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zu-ständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Er ist in 13 Lose (01 – 13) für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht und in 4 Lose (A – D) für Schwerverkehr der Gruppe I und II (ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht) eingeteilt (Anlagen 1.1 und 1.2).
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zu-ständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Er ist in 13 Lose (01 – 13) für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht und in 4 Lose (A – D) für Schwerverkehr der Gruppe I und II (ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht) eingeteilt (Anlagen 1.1 und 1.2).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098221
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 1 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 1 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr zu gleichen Konditionen, sofern dem nicht sechs Monate vor Laufzeitende durch eine der Vertragsparteien widersprochen wird.
Zusätzliche Informationen:
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 2 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.2 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 2 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.2 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 3 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.3 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 3 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.3 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 4 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.4 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 4 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.4 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 5
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 5 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.5 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 5 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.5 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 6
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 6 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.6 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 6 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.6 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 7
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 7 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.7 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 7 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.7 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 8
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 8 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.8 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 8 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.8 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 9
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 9 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.9 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 9 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.9 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 10
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 10 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.10 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 10 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.10 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 11
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 11 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.11 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 11 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.11 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 12
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 12 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.12 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 12 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.12 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los 13
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 13 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.13 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 13 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.13 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los A
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los A für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.14 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los A für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.14 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los B
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los B für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.15 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los B für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.15 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los C
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los C für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.16 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los C für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.16 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Bezeichnung des Loses: Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München Los D
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los D für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.17 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los D für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2 und Anlage 2.17 Ausschreibungsunterlage. er Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01 – 13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A – D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister/ Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.6 der ARB, Datei 05 (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) 2.Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 3.Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 4.Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend – 5.Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gem. § 3 GüKG 6.Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am vorgesehenen Standort im 24-Stundendienst entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.8 der ARB, Datei 05 7.Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB
1.Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister/ Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.6 der ARB, Datei 05 (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) 2.Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 3.Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 4.Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend – 5.Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gem. § 3 GüKG 6.Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am vorgesehenen Standort im 24-Stundendienst entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.8 der ARB, Datei 05 7.Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezo-gen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) 2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche-rung entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.1 der ARB, Datei 05 (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 3.000.000 EUR Sach- und Umweltschäden 1.500.000 EUR Bearbeitungsschäden 500.000 EUR 3. Erklärung zur Hakenlastversicherung entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.2 der ARB, Datei 05 4. Haftpflichtversicherung gegen Güter- und Verspätungsschäden entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.3 der ARB, Datei 05) 5. Selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 5.000 EUR je bezuschlagten Los für die Lose 1-13 und A-D. Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu be-achten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezo-gen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) 2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche-rung entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.1 der ARB, Datei 05 (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 3.000.000 EUR Sach- und Umweltschäden 1.500.000 EUR Bearbeitungsschäden 500.000 EUR 3. Erklärung zur Hakenlastversicherung entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.2 der ARB, Datei 05 4. Haftpflichtversicherung gegen Güter- und Verspätungsschäden entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.4.3 der ARB, Datei 05) 5. Selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 5.000 EUR je bezuschlagten Los für die Lose 1-13 und A-D. Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu be-achten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen aller Art erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV) 2. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend - Zu näheren Ausführun-gen ist Punkt 16 zu beachten. 3.Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend - 4. Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter des zukünftigen AN spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung. Zu näheren Ausführungen ist Punkt 16.2.zu beachten. 5. Nachweise zur Fachkunde im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1-11 VgV Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu beachten. 5.1 Aktuelle gültige gutachterliche Stellungnahme zur Betriebsprüfung für den Bereich Bergen, Abschlep-pen, Schleppen und Fahrzeugtransport gemäß den Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe – Privat- und Polizeiaufträge (z.B.VBA-Gutachten o.ä.) 5.2 Nachweise über die Mindestanforderungen an den betrieblichen Fuhrpark gem. Datei 02 „Vertragsun-terlage“ Punkt 4.5 i.V.m. Nr. 2 der Anlage 6 „ARB“ mit Vorlage der Kfz- Scheine bzw. der Zulassungsbescheinigung I (Kopie) der für die Polizei einzusetzenden Fahrzeuge 5.3 Nachweise zu den Anforderungen an das betriebliche Personal (Qualifikation, Zuverlässigkeit, Personalprofil, Konzept zum Einsatz der Fachkräfte Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu beachten.
1.Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen aller Art erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV) 2. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend - Zu näheren Ausführun-gen ist Punkt 16 zu beachten. 3.Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend - 4. Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter des zukünftigen AN spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung. Zu näheren Ausführungen ist Punkt 16.2.zu beachten. 5. Nachweise zur Fachkunde im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1-11 VgV Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu beachten. 5.1 Aktuelle gültige gutachterliche Stellungnahme zur Betriebsprüfung für den Bereich Bergen, Abschlep-pen, Schleppen und Fahrzeugtransport gemäß den Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe – Privat- und Polizeiaufträge (z.B.VBA-Gutachten o.ä.) 5.2 Nachweise über die Mindestanforderungen an den betrieblichen Fuhrpark gem. Datei 02 „Vertragsun-terlage“ Punkt 4.5 i.V.m. Nr. 2 der Anlage 6 „ARB“ mit Vorlage der Kfz- Scheine bzw. der Zulassungsbescheinigung I (Kopie) der für die Polizei einzusetzenden Fahrzeuge 5.3 Nachweise zu den Anforderungen an das betriebliche Personal (Qualifikation, Zuverlässigkeit, Personalprofil, Konzept zum Einsatz der Fachkräfte Zu näheren Ausführungen ist Punkt 15.2.zu beachten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer kann Aufträge der Polizei nur erhalten, wenn er die in der „Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge)“, Stand 10/2014 (Anlage 05 „ARB“) zugrunde gelegten aktuellen Qualitätskriterien erfüllt. Bezüglich der Vorhaltung eines Verwahrgeländes mit Sicherstellungsmöglichkeit kann auf Antrag des Auftragnehmers vom Arbeitskreis Abschleppen Bayern eine Ausnahme erteilt werden (vgl. Nummer 3.2 Anlage 05 „ARB“).
Der Auftragnehmer kann Aufträge der Polizei nur erhalten, wenn er die in der „Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge)“, Stand 10/2014 (Anlage 05 „ARB“) zugrunde gelegten aktuellen Qualitätskriterien erfüllt. Bezüglich der Vorhaltung eines Verwahrgeländes mit Sicherstellungsmöglichkeit kann auf Antrag des Auftragnehmers vom Arbeitskreis Abschleppen Bayern eine Ausnahme erteilt werden (vgl. Nummer 3.2 Anlage 05 „ARB“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ort des Eröffnungstermins: Polizeipräsidium München - Tegernseer Landstraße 210, 81549 München
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 043-098221 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Gesamtwert des Auftrags: 8 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Tegernseer Landstr. 210
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Telefon: +49 896216-1955📞
Fax: +49 896216-1958 📠
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum
Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum
Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, inklusive der sachlichen
Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 1 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los 1 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Zusätzliche Informationen:
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum
Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe (Privat- und Polizeiaufträge), Stand 10/2014 dar. Ausführliche Informationen zum
Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage).
Kurze Beschreibung:
Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Los…
… 2 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 3 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 4 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 5 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 6 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 7 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 8 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 9 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 10 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 11 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 12 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
… 13 für Fahrzeuge bis 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.1 und Anlage 2.1 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Losbereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung, Nr. 11 Datei 01).
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Fahrzeuge (LKW und Busse) ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, Inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting, Inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Los A für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2
Und Anlage 2.14 Ausschreibungsunterlage. Der Zuschlag kann max. für 7 Lose des Losbereiches 01-13 und max. für 2 Lose des Los-bereiches A-D erteilt werden. (Zuschlagslimitierung)
Los B für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, die Gemeinde Krailling und den Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting,
Inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle).
Los C für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2
Los D für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht zu näheren Angaben vgl. Anlage 1.2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-17 📅
Name: Abschleppdienst Josef Eichenseher GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Absschleppdienst Josef Eichenseher GmbH
Kilian Auto-Service GmbH
Abschleppdienst Martin Cronacher
Postort: Feldkirchen
Land: München, Landkreis
🏙️
Name: Helmut Vorleitner
Postort: Brunnthal
Name: Josef Eichenseher GmbH
Abschleppdienst Wieser oHG
Auto Schweitzer GmbH
Postort: Olching
Land: Fürstenfeldbruck
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 145-357835 (2019-07-25)