Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Mainz für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 in 5 Losen Los 1: Kraftfahrzeuge unter 6 t ZGG (keine zweirädrigen Kraftfahrzeuge) Los 2: Kraftfahrzeuge ab 6 t ZGG Los 3: Anhänger und Krafträder aller Art Los 4: Nichtzugelassene Kraftfahrzeuge bis 6 t ZGG und nicht zugelassene Krafträder aller Art Los 5: Nichtzugelassene Kraftfahrzeuge ab 6 t ZGG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
Kurze Beschreibung:
“Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Mainz für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 in 5 Losen Los 1: Kraftfahrzeuge unter 6 t ZGG (keine...”
Kurze Beschreibung
Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Mainz für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 in 5 Losen Los 1: Kraftfahrzeuge unter 6 t ZGG (keine zweirädrigen Kraftfahrzeuge) Los 2: Kraftfahrzeuge ab 6 t ZGG Los 3: Anhänger und Krafträder aller Art Los 4: Nichtzugelassene Kraftfahrzeuge bis 6 t ZGG und nicht zugelassene Krafträder aller Art Los 5: Nichtzugelassene Kraftfahrzeuge ab 6 t ZGG.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 064-149318
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)”
Quelle: OJS 2019/S 064-149318 (2019-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Mainz für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 in 5 Losen” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte...”
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 120-294846 (2019-06-24)