Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit 1.1.2020 – 31.12.2021
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2020. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit...”
Titel
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit 1.1.2020 – 31.12.2021
1002824 - BZT-Open-House-Verfahren
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2020. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zu Qualitätsanforderungen und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die im Anschreiben aufgeführten und zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
0032 00 / BZT
Arzneimittelverträge
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Bitte übersenden Sie der DAK-G zur Erleichterung der Bearbeitung parallel zu den postalisch versendeten Vertragsunterlagen im Original zusätzlich eine eingescannte und als PDF-Dokument gespeicherte Datei (ein Herauskopieren von Text bspw. der PZN muss gewährleistet sein) an folgende E-Mail-Adresse: am_rabattvertraege@dak.de.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; Kopie ist ausreichend;
2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original einzureichen.
Rabattverträge können nur mit Unternehmern geschlossen werden:
— deren Blutzuckerteststreifen über eine CE-Kennzeichnung nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Satz 1 MPG verfügen.
— wenn die Blutzuckermesssysteme der Blutzuckerteststreifen die Anforderungen der Norm ENISO15197:2015 erfüllen,
— das Unternehmen die Blutzuckerteststreifen entsprechend der Maßgaben des MPG in Verkehr bringen darf und
— wenn zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die DAK) keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der Blutzuckerteststreifen führen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-06
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das erstmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
“Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen...”
Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o. g. Kontaktstelle zu wenden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5D59P
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis: der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.” Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 229-561620 (2019-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-10) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit...”
Titel
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit 01.01.2020 - 31.12.2021
1002824 - BZT-Open-House-Verfahren
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zu Qualitätsanforderungen und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die im Anschreiben aufgeführten und zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
0032 00 / BZT
Arzneimittelverträge
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Bitte übersenden Sie der DAK-G zur Erleichterung der Bearbeitung parallel zu den postalisch versendeten Vertragsunterlagen im Original zusätzlich eine eingescannte und als PDF-Dokument gespeicherte Datei (ein Herauskopieren von Text bspw. der PZN muss gewährleistet sein) an folgende E-Mailadresse: am_rabattvertraege@dak.de.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 229-561620
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: BZT-Open-House-Verfahren
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen...”
Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o.g. Kontaktstelle zu wenden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RNEG
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.”
Quelle: OJS 2021/S 243-640590 (2021-12-10)