Beschreibung der Beschaffung
Die DAK-Gesundheit ("DAK-G") geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Leistungserbringer nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem Leistungserbringer während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal
www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link als Muster zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den Beitritt zu den erstmals am 01.01.2020 in Kraft tretenden Verträgen ist der Beitritt über den Vertragsmanager der DAK-Gesundheit (
www.dak.de/vertragsmanager) und die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/ Erklärungen/Anlagen (die Originalunterlagen stehen im Vertragsmanager zum Abschluss des Vertrages zur Verfügung) an den nachstehend aufgeführte Kontakt bei der DAK-G:
1. Angebotsschreiben
2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-G, insbesondere auch des vorgegebenen Preises durch Unterzeichnung des mit einem Firmenstempel versehenen Vertrages (2-fach im Original) durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
3. Bei Beitritt eines Verbandes eine elektronische Liste der Mitgliedsbetriebe als Excel-Datei (Anlage 1).
4. Eigenerklärung des Unternehmens (Anlage A1), dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt (s. III.1.1.).
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
0032 00
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Zusätzlich muss ein elektronischer Beitritt zum Vertrag über dem Vertragsmanager der DAK-G (MIP-eKV) erfolgen.
Weiterhin ist die Anlage 1 als Exceldatei zeitgleich an die Mailadresse
verbandmittel@dak.de zu schicken.
Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-G an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. des Monats des Eingangs bei der DAK-G beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-G bis zum letzten Tag des Monats vorliegen.
Bsp.: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.07.20xx erfolgen. die Unterlagen müssten hierfür bis zum 31.07.20xx vorliegen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.