Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für das Lektorat und den Druck von Drucksachen und den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – schreibt im Auftrag der Bürgerschaftskanzlei als Auftraggeber (AG) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für das Lektorat und den Druck von Drucksachen und den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für das Lektorat und den Druck von Drucksachen und den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und...”
Titel
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für das Lektorat und den Druck von Drucksachen und den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
2019000165
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – schreibt im Auftrag der Bürgerschaftskanzlei als Auftraggeber (AG) den...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – schreibt im Auftrag der Bürgerschaftskanzlei als Auftraggeber (AG) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für das Lektorat und den Druck von Drucksachen und den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anzahl der Druckstücke ist abhängig von Arbeitsumfang und Sitzungshäufigkeit der Hamburgischen Bürgerschaft und ihrer Gremien. In der 20. Wahlperiode (2011 bis 2015) wurden jährlich etwa 3500 verschiedene Druckstücke gefertigt. In der laufenden 21. Wahlperiode sind in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich mehr als 4000 Drucksachen entstanden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre bis zum 31.5.2023, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre bis zum 31.5.2023, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“NUR die Arbeitsproben 2 und 3 müssen in gedruckter Form im Rahmen der Angebotsabgabe eingereicht werden. Das übrige Angebot ist elektronisch über die...”
Zusätzliche Informationen
NUR die Arbeitsproben 2 und 3 müssen in gedruckter Form im Rahmen der Angebotsabgabe eingereicht werden. Das übrige Angebot ist elektronisch über die eVergabe einzureichen (vgl. hierzu insb. 1.6 der Leistungsbeschreibung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. (Einzelheiten siehe Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung Eignung.
Darstellung des Unternehmens.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Eignung.
Darstellung des Unternehmens.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Aussagefähige Referenzen (vgl. 1.7 der Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. 1.8 der Leistungsbeschreibung:
Vollständig ausgefülltes Preisblatt.
Einreichung der 3 Arbeitsproben (zur Einreichung der Arbeitsproben 2 und 3 Verweis...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gem. 1.8 der Leistungsbeschreibung:
Vollständig ausgefülltes Preisblatt.
Einreichung der 3 Arbeitsproben (zur Einreichung der Arbeitsproben 2 und 3 Verweis insb. auf 1.6.3 bzw. 1.6.4 der Leistungsbeschreibung).
Einreichung Konzept für die Durchführung der Leistung (vgl. 1.5 der Leistungsbeschreibung).
Gem. 1.9 der Leistungsbeschreibung:
Eigenerklärung Tariftreue & Mindestlohn.
Eigenerklärung zur Bereitstellung eines Dateiübertragungs-Verfahrens mittels FTP-Server.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-24
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 061-141691 (2019-03-22)