Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Kreis- und Hansestadt Korbach planen, ein für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeignetes, ca. 5 000 m großes Teilsgrundstück an dem Grundstück Gemarkung Korbach, Flur 25, Flurstück 64/8 zu veräußern.
Der Grundstückskaufvertrag wird mit der Verpflichtung des Erwerbers verbunden, auf dem Grundstück die notwendige Infrastruktur in Form von Gebäuden, Freiflächen etc. für eine Kindertagesstätte innerhalb in eigener Verantwortung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben sowie der Qualitätsstandards für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen der nordhessischen Jugendämter zu errichten und zu betreiben.
Planung, Bau und Betrieb der Einrichtung sollen sich an den Empfehlungen „Die sichere Kindertageseinrichtung“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) orientieren.
Eine finanzielle Beteiligung und/oder Übernahme des wirtschaftlichen Risikos, auch in Teilen, für Bau und/oder Betrieb durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg oder die Kreis- und Hansestadt Korbach erfolgt nicht. Die Veräußerung des Grundstücks wird an folgende Voraussetzungen gebunden:
— die Errichtung der Kindertagesstätte genügt den Anforderungen dieser Ausschreibung,
— die Aufnahme des Betriebs der Kindertagesstätte erfolgt bis Februar 2021,
— der Betrieb ist in Übereinstimmung mit den abgegebenen, betriebsbezogenen Zusicherungen nach Maßgabe der Ziffer III.1.1) lit. e) aufrecht zu erhalten,
— der Betrieb der Kindertagesstätte ist für einen Zeitraum von 25 Jahren zu garantieren.
Als Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb der Kindertagesstätte sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
— die Kindertagesstätte muss mindestens 6-gruppig sein,
— das Betreuungsangebot muss möglichst zeitlich flexibel sein und bis zu 75 Kindergartenplätze für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt sowie 36 Krippenplätze für Kinder ab dem neunten Lebensmonat beinhalten,
— eine angemessene Mittagsversorgung ist im Rahmen der Ganztagesversorgung für eine begrenzte Zahl von Kindern sicherzustellen,
— der Betrieb hat in der Zeit von Montag bis Freitag mit wöchentlichen Öffnungszeiten von bis zu 50 Stunden stattzufinden,
— die jeweils gültige Entgeltregelung für Kindertagesstätten der Kreis- und Hansestadt Korbach für eine wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 35 Wochenstunden ist zu übernehmen,
— für die Betreuungszeit von bis zu 35 Wochenstunden zahlt die Kreis- und Hansestadt Korbach einen Betriebskostenzuschuss zu den angemessenen, nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten der Betreuungseinrichtung in kommunaler Trägerschaft für Kinder mit erstem Wohnsitz in Korbach,
— in der Betriebsphase erfolgt kein Defizitausgleich durch die Stadt Korbach.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat das Recht zum Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag, sofern eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen durch einen vom zukünftigen Träger zu vertretenden Grund nicht erfüllt werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.