Beschreibung der Beschaffung
Zu dem Wirkstoff Everolimus (ATC-Code: L01XE10) beschränkt auf patentfreie Indikationen bietet die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Teilnahmevoraussetzung für diesen Vertrag ist die Zulassung für eine der folgenden patentfreien Indikationen:
a) Hormonrezeptor-positives, fortgeschrittenes Mammakarzinom:
In Kombination mit Exemestan zur Therapie des Hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen, fortgeschrittenen Mammakarzinoms bei postmenopausalen Frauen ohne symptomatische viszerale Metastasierung, nachdem es zu einem Rezidiv oder einer Progression nach einem nicht-steroidalen Aromataseinhibitor gekommen ist;
b) Neuroendokrine Tumore mit Ursprung im Gastrointestinaltrakt:
Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut differenzierten (Grad 1 oder Grad 2) nicht-funktionellen neuroendokrinen Tumoren gastrointestinalen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung.
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen wird alle relevanten Ärzte über die, dem Vertrag zugrunde liegenden, Indikationsbeschränkungen informieren.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „open-house-Modells“ sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende. Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel 6 bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern.
Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
Da mangels Eingabemöglichkeit (Platzmangel) die Beschreibung der Beschaffung unter diesem Punkt nicht vollständig aufgeführt werden kann, erfolgt die Fortführung der „Beschreibung der Beschaffung" unter „VI.3) Zusätzliche Angaben".