Die gematik hat gemäß § 291a SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 18.11.2019 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.10.2021. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-01.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Die gematik hat gemäß § 291a SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 18.11.2019 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.10.2021. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
Die gematik hat gemäß § 291a SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 18.11.2019 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.10.2021. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 30 / 40041-0📞
Fax: +49 30 / 40041-111 📠
URL der Dokumente: https://cloud.gematik.de/index.php/s/SQfT4MJaDcWJXo5🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-05 📅
Datum des Beginns: 2019-11-18 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 213-523098
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Die Zulassungsunterlagen können auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Zulassungsunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24:00 Uhr bei der Gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Die Zulassungsunterlagen können auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Zulassungsunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24:00 Uhr bei der Gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind die folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:
— User Interface Entwickler/in /Mockup-Designer/in,
— Betriebsarchitekt/in,
— IT-Service Manager/in,
— Anwendungsspezialist-Datenarchitekt/in,
— Security Analyst/in CERT /in,
— Application Security Engineer/in,
— IT-Administrator/in.
Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine (1) der vorstehend genannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller arbeitnehmerüberlassenden Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller arbeitnehmerüberlassenden Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 18.11.2019 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der gematik:
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 18.11.2019 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der gematik:
1) Antrag auf Zulassung, bzw. zum Beitritt zum Rahmenvertrag „Externe Unterstützung 3 – Diverse Spezialisten 2 (IT/TEC)“ – RXÜ 3 – DS 2 (OH) (Vordruck);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck);
3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
4) Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck);
5) Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG);
6) Unterzeichneter und mit einem Firmenstempel versehener Rahmenvertrag „Externe Unterstützung 3 – Diverse Spezialisten 2 (IT/TEC)“ – RXÜ 3 – DS 2 (OH) (2-fach im Original) ohne Anlagen;
Die o. g. Unterlagen sind auf postalischem Weg gekennzeichnet mit „Open-House Verfahren Rahmenvertrag Externe Unterstützung 3 – Diverse Spezialisten 2 (IT/TEC)“ einzureichen bei:
Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, z. Hd. André Schmolke, Friedrichstr. 136, 10117 Berlin.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24 Uhr, bei der gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24 Uhr, bei der gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Entleiher (gematik) ist berechtigt, die Laufzeit dieses Rahmenvertrages durch einseitige, schriftliche Erklärung 1 Mal um 2 Jahre über die vorstehend genannte Erstlaufzeit hinaus zu verlängern. Die entsprechende Erklärung des Entleihers muss spätestens 3 Kalendermonate vor dem Ende der Erstlaufzeit beim Verleiher eingegangen sein.
Der Entleiher (gematik) ist berechtigt, die Laufzeit dieses Rahmenvertrages durch einseitige, schriftliche Erklärung 1 Mal um 2 Jahre über die vorstehend genannte Erstlaufzeit hinaus zu verlängern. Die entsprechende Erklärung des Entleihers muss spätestens 3 Kalendermonate vor dem Ende der Erstlaufzeit beim Verleiher eingegangen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Herr André Schmolke
Dokumente URL: https://cloud.gematik.de/index.php/s/SQfT4MJaDcWJXo5🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Zulassungsunterlagen können auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Zulassungsunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24:00 Uhr bei der Gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Um dem Rahmenvertrag zum 18.11.2019 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 11.11.2019, 24:00 Uhr bei der Gematik eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 213-523098 (2019-11-01)
Ergänzende Angaben (2019-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die ursprüngliche Veröffentlichung enthielt einen Schreibfehler in der Bezeichnung des Auftrags. Das korrekte Kürzel für das Verfahren lautet RXÜ 3 und nicht RXÜ 2. Weder der ursprüngliche Fehler noch dessen Korrektur hat eine Auswirkung auf das Verfahren, die abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Rahmenverträge oder eine daraus resultierende Leistungserbringung.
Die ursprüngliche Veröffentlichung enthielt einen Schreibfehler in der Bezeichnung des Auftrags. Das korrekte Kürzel für das Verfahren lautet RXÜ 3 und nicht RXÜ 2. Weder der ursprüngliche Fehler noch dessen Korrektur hat eine Auswirkung auf das Verfahren, die abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Rahmenverträge oder eine daraus resultierende Leistungserbringung.