Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 30.04.2020
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019 spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ngm@bw.aok.de📧
Region: Stuttgart🏙️
URL: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis...”
Titel
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 30.04.2020
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019 spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV 2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus den Auftragsunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 99
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-01
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-01
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.5.2019 bis zum 1.4.2019, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.5.2019)...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.5.2019 bis zum 1.4.2019, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.5.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
“Nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen müssen die interessierten pharmazeutischen Unternehmer zur Anforderung der Teilnahmebedingungen und...”
Nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen müssen die interessierten pharmazeutischen Unternehmer zur Anforderung der Teilnahmebedingungen und Angebotsunterlagen mindestens eine E-Mail-Adresse erfolgreich bei der Auftraggeberin verifizieren. Dazu muss die Adresse des Unternehmens und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n) die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist von derselben E-Mail-Adresse abzusenden, von der die Testnachricht empfangen wurde;
3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen „Adobe Reader“. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Quelle: OJS 2019/S 058-133265 (2019-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 1.5.2019 bis 30.4.2020”
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird mit geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2019. Zum Vertragsbeginn s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 221000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 221000.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 1.4.2019, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 1.4.2019, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 058-133265
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimtiteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 1.5.2019 bis 30.4.2020.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Roche Pharma AG
Postanschrift: Emil-Barell-Straße 1
Postort: Grenzach-Wyhlen
Postleitzahl: 79639
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lörrach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 221000.00
Höchstes Angebot: 221000.00
“Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die...”
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
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Quelle: OJS 2019/S 096-231759 (2019-05-15)