Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 30.04.2020
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019 spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019 spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019 spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: ngm@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-22 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 058-133265
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV 2.7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV 2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus den Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 99
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.5.2019 bis zum 1.4.2019, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.5.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.5.2019 bis zum 1.4.2019, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.5.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen müssen die interessierten pharmazeutischen Unternehmer zur Anforderung der Teilnahmebedingungen und Angebotsunterlagen mindestens eine E-Mail-Adresse erfolgreich bei der Auftraggeberin verifizieren. Dazu muss die Adresse des Unternehmens und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n) die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen müssen die interessierten pharmazeutischen Unternehmer zur Anforderung der Teilnahmebedingungen und Angebotsunterlagen mindestens eine E-Mail-Adresse erfolgreich bei der Auftraggeberin verifizieren. Dazu muss die Adresse des Unternehmens und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n) die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist von derselben E-Mail-Adresse abzusenden, von der die Testnachricht empfangen wurde;
3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen „Adobe Reader“. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen „Adobe Reader“. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Quelle: OJS 2019/S 058-133265 (2019-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird mit geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2019. Zum Vertragsbeginn s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird mit geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12 Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2019. Zum Vertragsbeginn s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 1.4.2019, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 1.4.2019, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Name: Roche Pharma AG
Postanschrift: Emil-Barell-Straße 1
Postort: Grenzach-Wyhlen
Postleitzahl: 79639
Land: Deutschland 🇩🇪 Lörrach
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.