Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atazanavir (ATC: J05AE08) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atazanavir (ATC: J05AE08) innerhalb des Zeitraumes vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-14.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Abacus Medicine A/S
- • axicorp Pharma B.V.
- • Betapharm Arzneimittel GmbH
- • CC Pharma GmbH
- • Mylan dura GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe
- • Orifarm GmbH
- • PB Pharma GmbH
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-01-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-02-18 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2019-05-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2019-08-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2019-08-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
E-Mail: am_vertraege@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6351403363 📞
URL der Dokumente: http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-16 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 011-020987
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK19007-991
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Verfahrensnummer: AOK19007-991
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
Dokumente URL: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Kontaktperson: Kerstin Blasius
Land: Rheinland-Pfalz 🏙️
Internetadresse: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
URL der Dokumente: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 011-020987 (2019-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atazanavir (ATC: J05AE08) innerhalb des Zeitraumes vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
E-Mail: am_vertraege@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6351403363 📞
URL der Dokumente: http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-16 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 011-020987
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK19007-991
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu dem Wirkstoff Atazanavir bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
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Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Atazanavir (ATC: J05AE08) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.3.2019 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.1.2019 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24 Monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich Anlage 1 spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
Dokumente URL: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Kontaktperson: Kerstin Blasius
Land: Rheinland-Pfalz 🏙️
Internetadresse: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
URL der Dokumente: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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„§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
„§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 037-083076
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 011-020987
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-04 📅
Name: Orifarm GmbH
Postanschrift: Fixheider Straße 4
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: CC Pharma GmbH
Postanschrift: In den Feldern 2
Postort: Densborn
Postleitzahl: 54570
Name: PB Pharma GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 10
Postort: Meerbusch
Postleitzahl: 40670
Name: Abacus Medicine A/S
Postanschrift: Vesterbrogade 149
Postort: Kopenhagen V
Postleitzahl: 1620
Land: Dänemark 🇩🇰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 037-083076 (2019-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 037-083076
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 011-020987
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK19007-991
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren mit der Bekanntmachungsnummer im ABl.:
2019/S 011-020987
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-04 📅
Name: Orifarm GmbH
Postanschrift: Fixheider Straße 4
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: CC Pharma GmbH
Postanschrift: In den Feldern 2
Postort: Densborn
Postleitzahl: 54570
Name: PB Pharma GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 10
Postort: Meerbusch
Postleitzahl: 40670
Name: Abacus Medicine A/S
Postanschrift: Vesterbrogade 149
Postort: Kopenhagen V
Postleitzahl: 1620
Land: Dänemark 🇩🇰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-252019
ABl. S-Ausgabe: 104
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name: Mylan dura GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe
Postanschrift: Benzstraße 1
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Postleitzahl: 61352
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 104-252019 (2019-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-252019
ABl. S-Ausgabe: 104
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name: Mylan dura GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe
Postanschrift: Benzstraße 1
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Postleitzahl: 61352
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376786
ABl. S-Ausgabe: 153
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 153-376786 (2019-08-06)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376786
ABl. S-Ausgabe: 153
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Atazanavir (ATC: J05AE08) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.3.2019 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.1.2019 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24 monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich Anlage 1 spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Referenz
Zusätzliche Informationen
Das open-house-Verfahren zum Wirkstoff Atazanavir (ATC-Code: J05AE08) endet zum 30.9.2019.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Rheinland-Pfalz/ Saarland - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 170-415113
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Name: Betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Name: Axicorp Pharma B.V.
Postanschrift: Naussauplein 30
Postort: EC Den Haag
Postleitzahl: 2585
Land: Niederlande 🇳🇱
Referenz
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Rheinland-Pfalz/ Saarland - Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 170-415113
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK19007-991
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren mit der Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 011-020987.
Zusätzliche Informationen:
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Name: Betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Name: Axicorp Pharma B.V.
Postanschrift: Naussauplein 30
Postort: EC Den Haag
Postleitzahl: 2585
Land: Niederlande 🇳🇱
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Quelle: OJS 2019/S 170-415113 (2019-08-30)
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