Abschluss von Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Versorgung mit Kontrastmitteln im hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB) im Rahmen eines Open house-Modells

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB).
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.11.2021 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-21 Auftragsbekanntmachung
2020-01-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB). Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.11.2021 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: ssb_ausschreibung@he.aok.de 📧
Telefon: +49 6196406323 📞
Fax: +49 6196406199 📠
URL der Dokumente: http://www.aok.de/hessen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-23 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 205-498773
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB).
Mehr anzeigen
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.11.2021 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: Amidotrizoesäure und Kombinationen – ATC V08AA01 und ATC V08AA20
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2) „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: Ioxitalaminsäure - ATC V08AA05
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: Iopromid - ATC V08AB05
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ioversol - ATC V08AB07
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Iodixanol - ATC V08AB09
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Iomeprol bis (incl.350mg) - ATC V08AB10
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Iomeprol Hochdosis 400mg - ATC V08AB10
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Iobitridol - ATC V08AB11
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Bariumsulfat mit Suspensionsmittel -ATC V08BA01
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gadoteridol - ATC V08CA04
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Gadobutrol - ATC V08CA09
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Gadobensäure - ATC V08CA08
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Gadoxetsäure - ATC V08CA10
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Hexaminolevulinat - ATC V04CX/V08EA01
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Schwefelhexafluorid - ATC V08DA05
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Iohexol - ATC V08AB02
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Iopamidol - ATC V08AB04
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Gadotersäure zur Intravenösen Anwendungen - ATC V08CA02
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Gadotersäure zur intraartikulären Anwendung - ATC V08CA02
Losnummer: 19

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über Berechtigung,
— Erlaubnis zur Belieferung der angebotenen PZN; Teilnahmevoraussetzungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Camelia Weikl
Dokumente URL: http://www.aok.de/hessen/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2019/S 205-498773 (2019-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-036465
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 205-498773
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Aufgrund des Vorliegens eines Alleinstellungsmerkmals wird das ursprünglich im Rahmen eines Open House- Verfahrens zu vergebene Los Nummer 15 mit der Bezeichnung „Schwefelhexafluorid – ATC 08DA05“ aufgehoben. Die Auftraggeberin beabsichtigt im Anschluss an die Aufhebung Verhandlungen mit dem exklusiven Leistungserbringer aufzunehmen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schwefelhexafluorid – ATC V08DA05
Kurze Beschreibung: Siehe Ursprungsbekanntmachung vom 21.10.2019 (2019/S 205 – 498773).
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund des Vorliegens eines Alleinstellungsmerkmals wird das ursprünglich im Rahmen eines Open House- Verfahrens zu vergebene Los Nummer 15 mit der Bezeichnung „Schwefelhexafluorid – ATC 08DA05“ aufgehoben. Die Auftraggeberin beabsichtigt im Anschluss an die Aufhebung Verhandlungen mit dem exklusiven Leistungserbringer aufzunehmen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine Weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2020/S 017-036465 (2020-01-23)