Auftragsbekanntmachung (2019-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Laborgebäuden
Referenznummer: 19E00266 - 21540006
Kurze Beschreibung:
“Neubau des Instituts für Geowissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Laborgebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sanitäre Anlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-21 📅
Datum des Beginns: 2020-01-19 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 203-493224
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Quelle: OJS 2019/S 203-493224 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1345239.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog...”
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 056-131650 (2020-03-16)