Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ahorn-Architektenleistung Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
1020-0452-2019/001222”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistung Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI).
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96482 Ahorn – Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes
Beschreibung der Beschaffung: Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 5-7; Stufe 2: LPH 8-9.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation und zeitliche Abfolge der Projektvorbereitung bis einschließlich der Ausführungsvorbereitung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Termineinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz auf der Baustelle in der Bauphase / Organisation der Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz/Erreichbarkeit für den Auftraggeber in der Planungsphase
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Sicherstellung der Koordination der eigenen Leistung mit den Leistungen anderer Beteiligter (Planer/Fachingenieure)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung des/der Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen stellv. Projektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen stellv. Projektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,00
Kostenkriterium (Name): Honorarermittlung für Grundleistungen Leistungsbild Gebäude
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Honorarermittlung für besondere Leistungen außerhalb der HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 34
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre [§ 45 VgV] 10 %,
— gemittelter Umsatz für entsprechende Dienst-leistungen (Planungsleistung Lph 5-9 HOAI...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre [§ 45 VgV] 10 %,
— gemittelter Umsatz für entsprechende Dienst-leistungen (Planungsleistung Lph 5-9 HOAI Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] 10 %,
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des Öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] 25 %,
— Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] 15 %,
— durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV] 5 %,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) [§ 46 VgV] 5 %,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] 10 %,
— Erfahrung mit Bauen für öffentliche Auftraggeber (Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) 15 %,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§ 46 VgV] 5 %.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 5-7; Stufe 2: LPH 8-9
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Zuwendungsverfahren im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel "Investitionen in Wachstum und...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Zuwendungsverfahren im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB)" Bayern 2014-2020; Prioritätenachse 5; Maßnahmengruppe 5.1
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Gemeinde Ahorn
Hauptstraße 40
96482 Ahorn”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann:
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en) der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in".
Nachzuweisen durch:
Eingescannte Urkunde oder Berufs- oder Handelsregisterauszug
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestjahresumsatz sowie bestimmter Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Gesamtumsatzerklärung und Umsatz für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestjahresumsatz sowie bestimmter Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Gesamtumsatzerklärung und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2016-2018)
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder der Nachweis, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die vorgenannte Versicherung des Bewerbers muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen sein.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied eine diesbezügliche Erklärung einer Versicherung beigelegt, bzw. eine solche Versicherung bestehen muss.
“Mindestjahresumsatz sowie bestimmter Mindestjahres-umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Mindestjahresumsatz: 175 000,00 EUR...”
Mindestjahresumsatz sowie bestimmter Mindestjahres-umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Mindestjahresumsatz: 175 000,00 EUR (netto)
Bestimmter Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 17 500,00 EUR (netto)
Nachzuweisen durch:
Entsprechende Bankerklärungen oder Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder Eigenerklärung
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Mindestanforderung:
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden pauschal je Schadensfall 3 000 000,00 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadensfall 1 500 000,00 EUR
Nachzuweisen durch:
Eingescannte Versicherungspolice
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 5-8 HOAI erbracht wurden.
Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit folgenden Angaben:
Die folgenden Angaben müssen dem Bewerbungsbogen als Anlagen zum Nachweis über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen bei möglichst vergleichbaren (siehe Anforderungen aus 1.5 des Bewerbungsbogens) Baumaßnahmen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren beiliegen:
Planungsleistung Objektplanung Gebäude LPH 5-8 HOAI
— Gebäudetyp, -größe, Baukosten (Kostenberechnung und Kostenfeststellung, Euro/BRI, Euro/BGF),
— Angabe der vertraglich vereinbarten Honorarzonen,
— ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI,
— Ausführungszeit (vorgesehene und tatsächliche Bauzeit),
— Name des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— das jeweilige Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (Allein-Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.).
Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Präsentationsunterlagen (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) der Projekte aus den letzten 10 Jahren, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird, müssen dem Bewerbungsbogen beiliegen.
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere Kennzeichnung der entsprechenden Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit einbezogen!
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV)
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV].
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV]
Erfahrung mit Bauen für öffentliche Auftraggeber (Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§ 46 VgV].
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestanforderung:
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestanforderung:
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für ein Büro-/Verwaltungsgebäude,
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für ein erdberührtes (unterirdisches) Bauwerk,
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für ein Regallager,
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für einen Archivbau,
– 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 10 Jahren über die Planung (mind. LPH 5-8 HOAI) für das Bauen im Ensembleschutz.
Hinweis: Mehrere gestellte Referenzkriterien können auch kumuliert in einer Referenz erfüllt werden.
Nachzuweisen durch:
Eigenerklärung in Form einer Referenzliste
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Mindestanforderung:
3 technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs
Nachzuweisen durch:
Eigenerklärung
Beschreibung der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV)
Mindestanforderung:
CAD, Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, MS-Office, schneller Internetzugang
Nachzuweisen durch:
Eigenerklärung
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: BauKaG (siehe II.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
– gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
– gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
– gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
Von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.tender24.de) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.tender24.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des späteren Angebots muss auf der Plattform in einem
Entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, diejenigen Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nach Bewertung der unter II.2.9 genannten Kriterien die Plätze 1-3 belegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden Indikativangebote abgegeben und anschließend eine Verhandlung/Präsentationstermin durchgeführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin/Präsentation durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot, konkret sein Umsetzungskonzept, mit seinem zu bewertendem Projektteam zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der öffentliche Auftraggeber jedoch das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist. Die Präsentationsunterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und dürfen zum Präsentationstermin auch nicht abgeändert werden.
Sollten die Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung oder den Preis geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96482 Ahorn
Alte Schäferei
Gerätemuseum des Coburger Landes
Beschreibung der Beschaffung: Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7;
— Stufe 2: LPH 8-9.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7;
— Stufe 2: LPH 8-9
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Zuwendungsverfahren im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Wachstum und...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Zuwendungsverfahren im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB)“ Bayern 2014-2020; Prioritätenachse 5; Maßnahmengruppe 5.1
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 236-578883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Ahorn-Architektenleistung Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARCHI VIVA, Architekten
Postanschrift: Lossaustraße 4a
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 9561-200287 📠
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 209 400 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 209-510934 (2020-10-22)